Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 Information des Fachbereiches Stadtentwicklung  

 
 
45. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0808/2013 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013
Information des Fachbereiches Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Handreck führte einleitend aus, dass es sich um den 3. Haushalt in doppischer Ausführung handelt. Dieser ist eine Symbiose aus der Fortsetzung der Konsolidierung, aus Veränderung / Verschlechterung von Rahmenbedingungen, aber auch der Verbesserung der Einnahmesituation.

 

Herr Bischoff schlug folgenden Verfahrensweg zur Behandlung der nachfolgenden Haushalts­vorlagen vor:

 

Er bat die Ausschussmitglieder, sich auf Anfragen und Hinweise auf die Maßnahmen zu beschränken, die unklar sind, da sich jeder im Vorfeld mit den Informationsvorlagen be­schäftigen konnte.

 

Herr Ließ fragte zur Pos. 51.1.01.700 Herrichtung umlichkeiten Bibliothek an, was sich hinter dem Betrag von 15,0 TEUR Folgekosten verbirgt.

 

Frau Geisler führte dazu aus, dass es sich hierbei um Zuarbeiten der entsprechenden Fach­bereiche handelt. Herr Selling erläuterte, dass im Hochbaubereich stets die Gesamtkosten geplant werden müssen, d.h. Sanierung / Neubau, aber auch die jährlichen Folgekosten für Bewirtschaftung, Müll, Ersatzbeschaffung usw. Herrn Bischoff ist jedoch unklar, warum die Bewirtschaftungskosten bei den investiven Kosten enthalten sind.

 

Herr Dunkel fragte in diesem Zusammenhang an, was bei der Herrichtung der Bibliothek so teuer ist. Herr Selling erklärte dazu, dass die kompletten Medien von der Hermannstraße umgesetzt und ergänzt werden müssen, die Regalsysteme sind nur zu 30 % nutzbar, d. h. Neubeschaffung. Weitere Arbeiten sind für Beleuchtung, Fußboden, Trennwände, d. h. gesamter Innenausbau muss geändert werden, erforderlich. Frau Geisler ergänzte, dass der Betrag nur den Umbau beinhaltet, da bewegliche Elemente nicht förder­hig sind.

 

Zu der Anfrage von Herrn Dunkel, wofür die 42,0 TEUR beim Elt-Werk noch benötigt werden, antwortete Frau Geisler, dass die Stadt Forst (Lausitz) Eigentümer des Grund­stückes ist und dieses noch beräumt werden muss. Im Bereich des Mühlgrabens sind noch Maßnahmen durchzuführen, z. B. wasserrechtliche Genehmigung. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 42,0 TEUR für die Beräumung des Grundstückes jedoch keinesfalls ausreichend sind.

 

Herr Bischoff fragte an, ob bei den Maßnahmen in der evangelischen Integrations-Kita auch ein Fahrstuhl mit vorgesehen ist. Dazu antwortete Herr Selling, dass hier zwei Maßnahmen durchgeführt werden, zum einen die Fertigstellung der Sanitäranlagen und Priorität die behindertengerechte Erschließung.

 

Herr Dunkel fragte an, welche Maßnahmen im Park 7 noch zu tätigen sind. Dazu erklärte Frau Geisler, dass diese Jugendeinrichtung über das Förderprogramm Soziale Stadt gefördert wird und im Jahr 2013 noch eine Reihe von Restleistungen zu erbringen sind.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.