Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung "Teichstraße" 1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0838/2013 (neu) Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung "Teichstraße"
1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Herr Tischer informierte, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ein neues Deckblatt zum Austausch erhalten haben.


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Teichstraße“.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

Punkt 3 bis 12:               25/0, einstimmig angenommen

Punkt 1:                            24/0, einstimmig angenommen

Punkt 2:                            24/0, einstimmig angenommen

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Teichstraße“.

 

Abstimmungsergebnis: 24/0, einstimmig angenommen