Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der SPD-Fraktion wurde von Herrn Landow folgender Änderungsantrag eingebracht:
Nachfolgende Gebühren in der Satzung sind für das Jahr 2014 wie folgt festzulegen: § 13 a – Höhe der Gebühren Absatz 1) Die Gebühr für die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben einschließlich der Aufwendungen für die Kleineinleiterabgabe beträgt ( Entsorgungsgebühr mit Kleineinleiterabgabe):
7,24 Euro / Kubikmeter Frischwasser
Absatz 2) Die Gebühr für die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben ohne Kleineinleiterabgabe beträgt (Entsorgungsgebühr für Sammelgruben ohne Kleineinleiterabgabe):
6,62 Euro / Kubikmeter Frischwasser
Dieser Beschluss bedeutet eine Absenkung um 0,70 Euro / Kubikmeter Frischwasser.
Prüfauftrag an den Werkleiter Eigenbetrieb: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Werkleiter des Eigenbetriebes bis zum Auslaufen der Vertrages mit der Firma Litzba zum Jahresende 2014 (Einsammeln und Transportieren von Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen) eine Untersuchung durchzuführen mit der Maßgabe diese Leistung zukünftig selbst durchzuführen, auch unter dem Aspekt im Kostenblock – Einsammeln und Transportieren – der Gebührenkalkulation eine mögliche Senkung bzw. einen gleichbleibenden Gebührenanteil für die nächsten Jahre zu erreichen.
Herr Ließ nahm die Begründung des Antrages vor.
Herr Lehmann bemerkte, dass die CDU/DSU-Fraktion dem Antrag zustimmen wird. Die Begründung ist nachvollziehbar und die Absenkung um 0,70 Euro ist ein moderater Vorschlag.
Von der Fraktion Die Linke wurde durch Herrn Paeschke folgender Antrag eingebracht: Die Gebühren sind wie folgt festzulegen: § 13 a Höhe der Gebühren – 5,95 Euro § 13 b Höhe der Gebühren – 5,33 Euro.
Herr Buttermann erklärte, dass die FDP-Fraktion ebenfalls dem SPD-Antrag zustimmen wird. Er bat den Stadtverordneten Vergleichswerte anderer Städte zu übergeben.
Herr Handreck sprach, dass Gebühren kostendeckend zu erheben sind, aber als Ansporn ist die Absenkung um 0,70 Euro machbar. Weiter bemerkte Herr Handreck, dass den Stadtverordneten Vergleichswerte bereits zugeschickt wurden. Die Ergebnisse sind mit anderen Städten vergleichbar.
Der Vorsitzende rief die Anträge zur Abstimmung auf:
1. Antrag der Fraktion die Linke § 13 a Höhe der Gebühren – 5,95 Euro § 13 b Höhe der Gebühren – 5,33 Euro Abstimmungsergebnis: 9/16, der Antrag wurde abgelehnt
2. Antrag der SPD-Fraktion: § 13 a Höhe der Gebühren – 7,24 Euro § 13 b Höhe der Gebühren – 6,62 Euro Abstimmungsergebnis: 16/8, der Antrag wurde angenommen
Abstimmungsergebnis zum Prüfauftrag: 19/0
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend den Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 16/8, mit Mehrheit, gemäß Änderungsantrag angenommen |
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