Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Gründung des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0051/2014 Gründung des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Zuber, Sven

Frau Gründel stellt sich den Ausschussmitgliedern vor.

 

Herr Zuber informiert zur Touristinformation und erläutert die bisherige Finanzierung. Zurzeit wird geprüft, ob die Stellen in der Touristinformation aus den eigenen Reihen der Stadtverwaltung besetzt werden können.

 

Herr Bischoff bemerkt, dass es bisher noch Ungeklärtes gibt. Es fehlt eine Beschlusvorlage zur Änderung der Zuständigkeitsordnung. Soll der zuständige Fachausschuss gleichzeitig der Werksausschuss sein oder wird ein eigener Werksausschuss gebildet? Kann der Rosengarten mit Betriebsamt ganz dem Eigenbetrieb zugeordnet werden oder soll die Aufgabenkontrolle/Aufgabensicherung über den Eigenbetrieb erfolgen. Herr Bischoff möchte wissen, was zu diesem Sachverhalt im Bildungsausschuss gesagt wurde.

 

Herr Zuber antwortet, dass aufgrund des Wunsches der Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales in die Betriebssatzung eingearbeitet wurde, dass dieser Ausschuss auch als Werksausschuss fungiert. Andere Anträge gab es nicht.

 

Herr Bischoff sieht ein Problem darin, dass der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales als Werksausschuss fungieren soll, da es sich bei diesem Ausschuss um keinen beschließenden Ausschuss handelt.

 

Herr Handreck verweist in diesem Zusammenhang auf den § 8 (1) der Eigenbetriebsverordnung.

 

Herr Bischoff sieht einen Widerspruch zur Kommunalverfassung. Er möchte einen ständigen Werksausschuss, besetzt nach dem Hare/Niemeyer-Prinzip. Eine Änderung der Zuständigkeitsordnung ist erforderlich. Das muss gleichzeitig mit der hier zur Diskussion stehenden Beschlussvorlage passieren. Laut Auskunft der Kommunalaufsicht kann Werksausschuss nur ein beschließender Ausschuss sein.

 

Herr Kruse stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein separater Werksausschuss oder ein Andocken an den Haupt- und Wirtschaftsausschuss gegenüber der jetzt vorgeschlagenen Variante vorzuziehen ist.

 

Abstimmung zum Antrag:

Stadtverordnete:              4/0

Sachkundige Einwohner:              2/0

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

Abstimmung zur Vorlage:

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:              1/2

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              0/0

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadtverordnetenversammlung, den Beschlussvorschlag abzulehnen.