Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Gewährung von Verfahrensabschlägen im Rahmen der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge entsprechend § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“.
Abstimmungsergebnis: 22/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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