Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Einbringen der Satzung zur Aufhebung beitragsrechtlicher Vorschriften  

 
 
7. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Korittke erörterte dazu, dass mit dem Einbringen der Satzung die Forderung der Stadtverordneten erfüllt wird, einen Satzungsbeschluss vorzulegen. Im direkten Zusammen­hang mit der Aufhebungssatzung steht die Überarbeitung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung), welche derzeit durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) vorbereitet wird. Dazu soll es noch vor der Sommerpause eine Information geben.

 

Herr RA Taubenek erklärte nochmals die Frage, ob auf der Grundlage der derzeitigen Satzung, welche nicht durch ein Urteil aufgehoben wurde, Beiträge erhoben werden können. Dazu führte er aus, dass die Abwasserabgabensatzung rein rechtlich nicht existent ist, da aufgrund der vorläufigen Einschätzung zur Rechtslage durch das Verwaltungsgericht Cottbus am 24.03.2011 im Verfahren 6 K 137/08 die Nichtigkeit aufgezeigt wurde.

 

Die Behörde ist verpflichtet, die Satzung auch ohne Urteil anzupassen, da sie ansonsten rechtswidrig handelt und Amtshaftungsansprüche gegen alle Personen, die rechtswidrig handeln (Bescheiderteilung auf der Grundlage dieser nichtigen Satzung) entstehen können.