Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung" (Aufstellungsbeschluss)  

 
 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 02.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0192/2015 Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung" (Aufstellungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Neuansiedlung Horno, 1. Änderung“ bleibt unverändert begrenzt. Der in der 2. Änderung vorgesehene Änderungsbereich innerhalb des vorgenannten Plangebietes beinhaltet folgende Flurstücke der Flur 43 der Gemarkung Forst: Flurstücke 765, 764, 763, 794, 795, 714, 713, 762, 712, 796, 797, 203 sowie Teilflächen der Flurstücke 170, 198, 709, 761 (Umgrenzung des Änderungsbereiches siehe Anlage 1). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan „Neuansiedlung Horno, 2. Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, einem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) wird trotz fehlenden rechtlichen Erfordernissen aus Gründen der Transparenz durchgeführt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen