Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Sitzungsleiter verwies auf die Nachtragstagesordnung, die den Ausschussmitgliedern übergeben wurde. Die Änderung der Tagesordnung bezog sich auf die formelle Bezeichnung der Tagesordnungspunkte 4 und 5, die in der Bezeichnung nicht rechtskonform mit der Eigenbetriebsverordnung waren. Der Vorsitzende bzw. seine Stellvertreter werden nicht nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sondern nach § 8 Abs. 1 Satz 5 EigV (Eigenbetriebsverordnung) gewählt. Aufgrund dessen wurde eine Nachtragstagesordnung erstellt und den Mitgliedern des Werksausschusses vor der konstituierenden Sitzung übergeben.
Abstimmungsergebnis zur Nachtragstagesordnung: 5/0/0, einstimmig angenommen |
||||||||||||||||||||||||||||||||