Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 04.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:42
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0234/2015 Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Osten:              Von der westlichen Grenze der berliner Straße sowie von der westlichen

                            Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst.

imden:              Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teil­-

                            abschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßen-

                            begrenzungslinie der Hermannstraße

im Westen:              Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

im Norden:              Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen

                            Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnisse zu Pkt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

in den Punkten 1 bis 13 und 15 bis 20: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

im Punkt 14: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

 

Abstimmungsergebnis zu Pkt.

 

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“

25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen