Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck erläutert kurz den gesamten Rechtsrahmen zu diesem Thema.
Frau Dockter und Herr Bayer treffen ein. Damit sind jetzt 5 Sachkundige Einwohner und 5 Stadtverordnete anwesend.
Herr Handreck weist darauf hin, dass bei Bedarf in den Stadtverordnetenversammlungen im Juli und September 2016 eine weitere Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen werden könnte, da wir von 6 möglichen Sonn- und Feiertagen mit diesem Beschluss nur 2 festlegen.
Herr Bischoff kritisiert, dass anlässlich des Weihnachtsmarktes kein verkaufsoffener Sonntag vorgesehen ist.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13.05.2016 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:4/0/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0/0 |
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