Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) - Ergänzungen 2017  

 
 
4. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 8
Gremium: Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Datum: Mi, 08.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0396/2017 Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) - Ergänzungen 2017
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Palm, Stefan
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Palm, Stefan

Herr Zuber: Nach Auswertung von Veranstaltungen und aufgrund des Sicherheitskonzeptes ist die bestehende Parkordnung aus sicherheitsrelevanten Gründen zu erweitern. Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sind im Rosengarten verboten. Zur Durchsetzung des Verbots ist eine Ordnung zu erlassen. Die rot gekennzeichneten Textstellen wurden als Ergänzung in die Parkordnung aufgenommen. Somit sind dann auch Kontrollen des Wachschutzes möglich.

 

Herr Lischke: Die Parkordnung wurde vor einem Jahr beschlossen und es gab eine rege Diskussion über die Nutzung des Parkplatzes. Er beobachtete die Parksituation bei verschiedenen Veranstaltungen. Trotz Verbotsschild auf dem Parkplatz wird dort weiterhin geparkt. Es ist zwar eine Parkanlage, in der nicht gefahren werden soll, aber die vorderen Flächen sind als Parkplätze gebaut worden. Außerhalb der Rosengartensaison werden sie jedoch nicht zwingend für Veranstaltungen benötigt, wenn doch, ist eine Regelung möglich.

 

Deshalb stellt Herr Lischke folgenden Antrag zur Ergänzung der Parkordnung:

 

Die Nutzung der ausgewiesenen Parkplätze auf der Wehrinsel ist im Zeitraum Oktober - April ohne Einschränkung möglich. Während der Saison (Mai - September) kann dies nur zu besonderen Anlässen erfolgen (z. B. Hochzeit, Jubiläen im „Rosenflair“), die genehmigungspflichtig sind.

 

Zwei Behindertenparkplätze sind separat auszuweisen.

Zur Regelung genügt ein einfaches Zusatzschild unter dem Verkehrszeichen 250 „Zeitraum Mai - September“

 

Herr Palm: Im letzten Jahr wurde das Wachschutzunternehmen beauftragt, die falsch parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass der Anteil der „Wiederholungstäter“ gering ist. Ein Abschleppen war somit noch nicht notwendig. r Behinderte mit Ausweis ist das Parken möglich. Es ist eine denkmalgeschützte Park- und keine Verkehrsanlage. Mit den baulichen Veränderungen der Anlage 2013 wurde sie qualitativ aufgewertet, was auch weiterhin so bleiben soll. Deshalb generell keine Fahrzeuge in der Anlage. Bei Veranstaltungen im „Rosenflair“ ist im Dialog zwischen Restaurant und Eigenbetrieb eine Lösung glich. Zu diskutierende Themen sind auch Diebstahl und Sicherheit. Er ist strikt gegen eine Verkehrsanlage. Der Zufahrtsbereich muss eingeschränkt werden, um das unkontrollierte Befahren der Wehrinsel weiter zu reduzieren.

 

Herr Lischke kann die Bedenken teilweise nachvollziehen, ihm geht es speziell um den vorderen Parkplatzbereich, der mit Fördermitteln gebaut wurde. Im November und Januar war der Verkehr überschaubar und deshalb sollte sein Antrag umgesetzt werden.

 

Herr Zuber appelliert an die Aufgaben des Eigenbetriebes und des Werksausschusses. Der Ausschuss hat sich bisher nicht um die Gesamtheit der Belange des Ostdeutschen Rosengartens gekümmert, hier nicht ausschließlich die bauliche Situation, sondern auch das Marketing, den Erfolg und die Besucher. Der Erfolg wird an den Besucherzahlen gemessen, die sich auch auf Übernachtung und Gastronomie in der Stadt auswirken. Forster fahren in der Regel nicht dorthin, um den Rosengarten zu besuchen, sondern das Restaurant. Auswärtige ste besuchen den Park und blicken von der Wehrinsel auf parkende Fahrzeuge, was keine schöne Ansicht r diese einmalige und besondere Anlage ist. Das Parkverbot sollte konsequent ganzjährig bestehen; denn der Rosengarten hat zu jeder Jahreszeit seine Reize und lohnt einen Besuch.                    

 

Frau Dreßler wiederholt ihre Argumente vom Vorjahr: Jeder, ob er gehen kann oder darin eingeschränkt ist, sollte am „Rosenflair“ aus- und einsteigen können. Da es immer mehr ältere Menschen gibt, besteht sie auf Ein- und Ausfahrt mit einem Fahrzeug. Die Volkssolidarität nutzt das Restaurant intensivr Veranstaltungen, nicht alle haben trotz Gehproblemen einen Behindertenausweis. Wenn dies abgesichert wird, kann sie den Argumenten von Herrn Zuber folgen.

 

Herr Gebauer stellte im letzten Jahr nicht fest, dass das Parkverbot konsequent durchgesetzt wurde, auf der Parkfläche standen immer zwischen 5 - 10 Autos. Vielleicht sollte es einen beschränkten Zugang mit Kurzzeitparkplatz geben.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:2/2/2

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage:4/1/1