Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0377/2016 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Seeliger, Gudrun
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck bittet um Beachtung der ausgeteilten Unterlagen. Er erklärt, dass bei einer Beschlussfassung entsprechend des Antrages der Fraktion DIE LINKE die Höhe der Abwassergebühr für alle bei 4,40 Euro liegen würde. Herr Handreck weist darauf hin, dass die Stadt Forst (Lausitz) sich in einer anderen Situation als Cottbus befindet.

 

Herr Bischoff stellt klar, dass es sich beim Verwaltungsvorschlag um ein Mischmodell und beim Vorschlag der LINKEN um ein reines Gebührenmodell handelt.

 

In der folgenden Diskussion teilt Herr Handreck mit, dass bei einer Rückzahlung von Beiträgen 4,6 Mio. Euro als liquide Mittel benötigt werden würden. Es würden bei diesem Modell auch heutige Grundstückseigentümer Geld bekommen, die nie Beiträge bezahlt haben, weil sie zum Zeitpunkt der Zahlung nicht der Grundstückseigentümer waren.

 

Frau Ließ fragt, wie sich die Gebühren bei einer Höhe von 3,96 bzw. 4,40 Euro künftig entwickeln würden. Herr Handreck antwortet, wenn die Schmutzwassermenge konstant bleiben sollte, ist davon auszugehen, dass dann ein Anstieg in beiden Fällen notwendig wird, wenn weitere Investitionen getätigt werden und diese über Kredite zu finanzieren sind.

Herr Paeschke erklärt, dass er allen zur Diskussion zur Verfügung steht. Er möchte keine „Kampfabstimmung“ am 03.03.2017.

 

Herr Geigk fragt, in wie weit die Entscheidung zu den Abwassergebühren das Haushaltssicherungskonzept betreffen würde. Herr Handreck antwortet, dass diese mit dem städtischen Haushalt nicht zu tun hat. Es handelt sich beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung um Sondervermögen des Eigenbetriebes und hat Auswirkungen auf dessen Wirtschaftsplan.


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung) zu beschließen..

 


Abstimmung Stadtverordnete:3/0/3

Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/2