Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer berichtete, dass den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zwischenzeitlich Austauschblätter übergeben wurden, die das Ergebnis aus dem HWA widerspiegeln. Der HWA hatte auf Antrag der FDP-Fraktion empfohlen, im § 12 Absatz 9 der Satzung die vollen Kubikmeter in halbe Kubikmeter zu ändern. Herr Paeschke verwies auf die hohen Kosten und evtl. Einsparungspotentiale. So soll geprüft werden, ob mit einem eigenen Fahrzeug der Eigenbetrieb selbst das Einsammeln und Befördern der Fäkalien übernehmen kann, um somit die hohen Transportkosten der Fremdfirmen zu sparen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1. Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 2 bis 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 19/4/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||