Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Dr. Kaiser erläutert anhand der Beschlussvorlage nochmals ausführlich die 6 möglichen Standorte (Bausubstanz, Raumsituation, Lage). Favorisiert wird als Standort für Kinder- und Jugendfreizeitangebote und Sozialarbeit das Grundstück Gubener Straße 10.
Frau Zimpel fragt, ob das SFZ in die Gubener Straße verlagert wird.
Herr Dr. Kaiser: Angebote wird es für verschiedene Altersbereiche geben. Auch die SFZ-Gruppe soll dort eine neue Heimstatt finden.
Frau Dreßler kann von der Fläche her mitgehen, Bedenken bestehen aber zum Haus selbst; denn es muss viel Geld investiert werden, zumal noch andere kostenintensive Objekte zu realisieren sind (Museum, Schulen, Schwimmbad, Archiv). Deshalb sollte die in der letzten SVV angesprochene Möglichkeit der Objektnutzung des Landkreises betrachtet werden. Sie kann nicht zustimmen, wenn die Größenordnung der Investitionen nicht bekannt ist.
Frau Zimpel meint, dass in jedem Fall - egal für welches Objekt - viel Geld investiert werden muss.
Herr Gebauer ist der Meinung von Frau Dreßler: Es soll etwas beschlossen werden ohne Alternative und Kostenrahmen. Gibt es vielleicht außerhalb Grundstücksvarianten?
Herr Dr. Kaiser: Vom städtischen Liegenschaftsamt ist das Konzept beurteilt worden. Das Objekt sollte nicht in einem Ortsteil, sondern im innerstädtischen Bereich liegen.
Herr Seidel: In der Gubener Straße ist ein unermesslicher Investitionsaufwand notwendig. Man sollte den Fokus nochmals auf die Musikschule richten.
Herr Rother: Als Kinder- und Jugendobjekt kommt nur die Gubener Straße infrage, alle anderen Objekte nicht. Finanzielle Einsparungen sind aber beim Um- und Ausbau mit billigeren Varianten möglich (z. B. Fenster oder Fahrstuhl).
Frau Zimpel: Bei der Betrachtung anderer Objekte wird wieder bei NULL angefangen, zumal über ein neues Kinder- und Jugendobjekt schon viele Jahre diskutiert wird und die Kinder, Jugendlichen und Dienstleister auf eine Entscheidung warten.
Frau Dreßler bittet Herrn Zuber um Äußerung zur Realisierbarkeit. Wurde der Jugendbeirat bei der Objektfindung einbezogen?
Herr Zuber: Im INSEK werden u. a. die Prioritäten festgelegt. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass es eine Reihe anderer Bauvorhaben gibt, aber auch noch nie so viele Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene wie zurzeit. Auch der Kämmerer hat mit seiner Unterschrift auf der Beschlussvorlage die Realisierbarkeit im Blick. Die Gubener Straße ist Eigentum der Stadt und das Bürgerzentrum gehört der Kreisverwaltung. Im Rahmen der kommunalen Aufgaben ist es nicht so einfach, zusätzlich fremde Grundstücke in das Eigentum zu übernehmen. Zu beachten ist auch, dass dieses Gebäude ein hochrangiges, wertvolles Denkmal aus den 20er Jahren und deshalb eingeschränkt im Umbau ist. Der Ausbau der ehemaligen Schule auf der anderen Straßenseite zur Seniorenresidenz wäre für die Zukunft sicher nicht konfliktfrei. Aus Sicht der Verwaltung wird aus diesen Gründen die Gubener Straße favorisiert. Bis Ende des Jahres soll das Konzept inhaltlich einschl. Kosten vorliegen. Mit Vertretern des Kinder- und Jugendbeirates hat man sich getroffen, sie sind noch in der Findungsphase und brauchen etwas Zeit für die Bewertung zukünftiger Aufgaben. Wird die Einbeziehung gewünscht, kann die Beschlussvorlage nicht am 14.07.2017, sondern erst nach dem Sommer in der SVV beschlossen werden.
Abstimmung Stadtverordnete:4/0/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0/1 |
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