Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Rother bemängelt die Vorlage (keine Seitenzahlen, Nummerierung falsch). Bei so einem langen Dokument ist eine Seitennummerierung sinnvoll. Bitte das nächste Mal beachten. Herr Rother möchte wisssen, ob das auch für Wahlplakate gilt. Frau Korittke verneint dies.
Herr Herzberg wird der Vorlage nicht zustimmen viel zu viel Bürokratie
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
Die Satzung gilt für alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen.
Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung zu Pkt. 1: 24/1/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen Abstimmung zu Pkt. 2: 23/2/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlahe angenommen
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