Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung)  

 
 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 14.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:14
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0462/2017 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Herr Kockott
Federführend:Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Rother bemängelt die Vorlage (keine Seitenzahlen, Nummerierung falsch).

Bei so einem langen Dokument ist eine Seitennummerierung sinnvoll. Bitte das nächste Mal beachten.

Herr Rother möchte wisssen, ob das auch für Wahlplakate gilt.

Frau Korittke verneint dies.

 

Herr Herzberg wird der Vorlage nicht zustimmen viel zu viel Bürokratie

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:

 

  1. die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 1.0.

 

  1. aufgrund der §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 2.

 

Die Satzung giltr alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen.

 

Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmung zu Pkt. 1: 24/1/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Abstimmung zu Pkt. 2: 23/2/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlahe angenommen