Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Rother bemerkte, dass nicht die Händler im Mittelpunkt stehen sondern der Kunde. Er sieht in dieser Vorlage, dass der Wettbewerb eingeschränkt wird und die Bürger von außerhalb benachteiligt werden. Aus diesem Grund sollte die Vorlage nochmals überarbeitet werden. Herr Paeschke wiederholte seine Aussagen aus dem ABP und HWA.
Er stellte den Antrag, im § 2 Absatz 3 „oder Nr. 2“ zu streichen. Nach Rücksprache mit der Fachbereichsleiterin Frau Geisler stimmte die Verwaltung der Veränderung zu.
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 3) zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke gemäß der in Anlage 3a beigelegten Flurstückliste.
Die Anlagen 1 – 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnisse zum Pkt. 1: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1 in den Punkten 1 – 25 Abstimmungsergebnis: 17/2/4, mit Mehrheit angenommen
Pkt. 2: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellte, als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Einzelhandel – Nördliche Spremberger Straße“. Abstimmungsergebnis: 17/2/4, mit Mehrheit, mit der Streichung der Worte „oder Nr. 2“ im § 2 Abs. 3 der Satzung |
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