Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck informiert: Am 08.12.2017 wurde der Haushalt in die SVV eingebracht. Der 8. doppische Haushalt enthält Informationen über Landeszuweisungen, aus eigenen Erkenntnissen und zum aktuellen Investitionsgeschehen. Im Ergebnishaushalt beträgt das Gesamtvolumen 2018 40 Mio. Euro, hinzu kommt der Investitionshaushalt in Höhe von 4 Mio. Euro. Der Ergebnishaushalt 2018 ist mit einer „schwarzen Null“ geplant, aber ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist aufgrund der Ergebnisentwicklung in den Vorjahren trotzdem notwendig. Das HSK wurde den Stadtverordneten vorige Woche zugestellt.
Der Kassenkreditrahmen beläuft sich auf 40,5 Mio. Euro. 2017 musste er nicht erhöht werden und auch für 2018 ist dies nicht vorgesehen. 2017 wurde der 3. Jahresabschluss vorgelegt und die Finanzverwaltung arbeitet parallel am Jahresabschluss 2014, der den Stadtverordneten im ersten Halbjahr zugestellt wird. Geplant ist anschließend der Jahresabschluss 2015. Herr Handreck empfiehlt den Ausschussmitgliedern, auch in den Vorbericht zum Haushaltsplan (blaue Seiten) zu schauen, dort sind nicht nur Informationen zum Finanzgeschehen, sondern auch zur Infrastruktur enthalten.
Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung stand die Kreisumlage noch nicht fest, diese wurde mit dem Haushalt am 13.12.2017 vom Kreistag beschlossen. Das Land hat einen Doppelhaushalt 2017/18 und die Eckdaten für 2019/20 bekannt gegeben. Angekündigt wurde ein Nachtrag für 2018; denn aufgrund der finanziellen Gesamtentwicklung wird von Mehreinnahmen des Landes ausgegangen, wovon man den Gemeinden etwas zukommen lassen will, in welcher Höhe ist noch unbekannt.
Herr Handreck verweist auf zwei Besonderheiten:
Seit Anfang Dezember liegt die Information vor, dass auch die Stadt Forst (Lausitz) aus dem zweiten Kapitel zur Förderung finanzschwacher Kommunen aus dem kommunalen Investitionsfördergesetz ca. 1,3 Mio. Euro erhalten wird. Das erste Kapitel betraf 4 Maßnahmen die in den Haushalten 2016 und 2017 ff. veranschlagt waren: Kita „Waldhaus“ - feierliche Übergabe am 19.01.2018; Innensanierung der GS Mitte - planungsseitig begonnen, Umsetzung ab 2018; gemeinsame Straßenbaumaßnahme mit dem Landkreis - Kreisstraße 7109; LED-Umrüstung. Diese 1,3 Mio. Euro sind nur für die Verbesserung der Schulinfrastruktur einschl. Schulturnhallen zu verwenden. Die Verwaltung wird den Stadtverordneten mit der entsprechenden, noch zu erstellenden Haushaltsvorlage vorschlagen, diese Mittel für die Sanierung der Grundschule Keune zu verwenden (noch nicht im Haushalt veranschlagt).
Die Stadt erhielt am 13.12.2017 den Zuwendungsbescheid über 4 Mio. Euro Bundesmittel für die Sanierung der Schwimmhalle. Darüber hinaus stellte die Verwaltung zwei Förderanträge aus dem Landesprogramm, hier wird mit einer abschließenden Entscheidung im I. Quartal 2018 gerechnet. Neben den im Haushalt veranschlagten Eigenmitteln 2017 - 2020 hat sich die Verwaltung, um die notwendige Vollfinanzierung mit dem Baubeginn zu gewährleisten, im August 2017 an das Land Brandenburg gewandt und Mittel aus dem investiven Ausgleichsfonds in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro beantragt. Sichergestellt ist nicht, ob dieser Antrag positiv entschieden wird. Deshalb unterbreitet er als Kämmerer den Vorschlag, diese mögliche Deckungslücke durch eine Kreditaufnahme im investiven Bereich zu schließen, positiv für die Entscheidung ist hier das zurzeit günstige Zinsniveau. Die Verschuldung aus Investitionskrediten lag am 31.12.2017 bei 1,7 Mio. Euro.
Frau Dreßler übergab in Vorbereitung des heutigen Ausschusses schriftliche Fragen zum Haushaltsplan 2018, die Herr Zuber mit seiner Präsentation ausführlich beantwortet.
Herr Zuber informiert anhand von Zahlenmaterial zur demografischen Entwicklung (Einwohnerzahlen insgesamt und im Stadtkern). Eine deutliche Reduzierung ist im unmittelbaren Stadtkern zu verzeichnen, jedoch haben sich die meisten Gebiete stabilisiert. Die Einwohnerzahlen können für jedes Gebiet separat ausgewiesen werden. Was unter Innenstadt verstanden wird, wäre zu definieren zwecks Auswertung der Einwohnerzahlen. Die Tendenz ist trotz des Ausländerzuzugs rückläufig. Zu bemerken ist, dass die Stadt durch die Eingemeindung 1993 stark gewachsen ist und die Einwohnerzahl positiv beeinflusst wurde.
Frau Dreßler bittet Herrn Zuber um Darstellung der Einwohnerzahl ohne Ortsteile, was er vorbereiten wird.
Herr Zuber zur Entwicklung der Personalaufwendungen: Trotz weniger Stellen erhöhen sich die Personalkosten. 2018 gibt es einige Korrekturen im Personalbestand, z. B. Einstellung von 3 Erziehern aufgrund des Personalschlüssels, vom Land angekündigte Korrektur des Personalschlüssels im Hortbereich. Seit mehreren Jahren erfolgen intensive Personalplanungsgespräche, in deren Folge die Personalausstattung neu bemessen werden muss. Mehraufwendungen entstehen aufgrund der neuen Entgeltordnung (Anpassung), bei den personellen Kosten für den ehemaligen Bürgermeister, aber auch durch die nächste Stufe des Tarifabschlusses ab 01.03.2018 (200.000 Euro). Ein Konsolidierungswert von 235.000 Euro Personalkosten kann hier jedoch gegengerechnet werden. Die Personalkosten des Eigenbetriebes KTM sind im Haushaltsplan mit Null ausgewiesen, da sie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes enthält.
Herr Handreck auf Anfrage von Frau Dreßler zu den Maßnahmen der „Sozialen Stadt“: Die Informationsvorlage dazu war im Bau- und Planungsausschuss am 18.01.2018 (einzusehen im Internet unter „Bürgerforum“). Die Mittel sind zum Teil im Ergebnishaushalt, aber auch im investiven Teil des Haushaltsplanes (gelbe Seiten) enthalten.
Herr Zuber: Das beitragsfreie letzte Kita-Jahr ist in der Diskussion und soll ab Sommer d. J. eingeführt werden. Zurzeit läuft das Anhörungsverfahren. Von Seiten des Städte- und Gemeindebundes gibt es auch kritische Fragen. Wenn kein Elternbeitrag erhoben werden darf, bedeutet dies erhebliche Einnahmeverluste für den Träger (nicht nur Stadt, sondern auch private Träger). Wer kommt dafür auf? Durch unterschiedliche Rahmenbedingungen und Satzungen für die Erhebung der Elternbeiträge in den Gemeinden, gibt es keinen Einheitswert für die Betreuung. Zumindest regelt der Paragraf aber, dass der örtliche Träger der Jugendhilfe den Trägern der Kindertagesstätten den Einnahmeausfall in Höhe eines Pauschalbetrages von 115,00 Euro je Kind und Monat ausgleicht. Dies ist eine Vororientierung bzw. ein Referentenentwurf der Landesregierung mit Spielraum und evtl. Korrektur des Pauschalwertes.
Herr Handreck ergänzt: Die Einnahmen aus Elternbeiträgen der städtischen Kitas Regenbogen, Waldhaus und Kinderland lagen 2017 bei insgesamt 391.000 Euro.
Herr Bayer: Positioniert sich die Landesregierung auch zu dem Problem der Zurückstellung eines Kindes? Herr Zuber: Der § 17a regelt auch Sonderfälle. Wichtig ist vorerst die Grundsatzklärung. Im Moment gibt es eine kritische Auffassung des Städte- und Gemeindebundes. Die Kita-Finanzierung ist nach wie vor für die Gemeinde nicht auskömmlich.
Frau Nitschke: Die Pauschale beinhaltet nur bis 8 Stunden Betreuungszeit. Es entsteht eine Lücke der Mehrkosten bis 10 Stunden. Herr Zuber: Viele Fragen sind offen. Änderungsvorschläge gibt es auch aus politischer Richtung (Regierungsfraktionen). Nach dem Beschluss werden Details und die Auswirkungen für die Stadt bekannt gegeben. Der Zeitraum ist rechtlich bedenklich, aber das politische Ziel der Einführung im Sommer gesteckt. Für die Eltern ist diese Lösung positiv.
Herr Dr. Jaehn zur Stelle SB Drogen- und Suchtprävention/Gesundheitsförderung: Drogen kommen über Schleuser aus dem Nachbarland. Man kann unter der deutschen Bevölkerung eine Kampagne starten, aber nur durch Polizeiarbeit und Grenzkontrollen ist dies zu stoppen. Solange die Einschleusung von Drogen und Menschen nicht unterbunden wird, bringt die Kampagne nicht viel. Herr Zuber: Kommunale Aufgabe ist nicht, Grenzkriminalität zu verhindern. Aber jeder sollte etwas dafür tun, dass die entsprechenden Kompetenzen beim Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ausgebildet werden für einen kritischen Umgang mit Drogen- und Suchtmitteln. Deshalb muss frühzeitig mit der Drogen- und Suchtprävention begonnen werden.
Herr Dr. Jaehn zur Grundschule Keune: Gibt es eine Übersicht zur Anzahl der weiblichen Einwohner im Alter zwischen 10 - 20 Jahren; denn daraus resultiert die spätere Anzahl der Kinder. In Deutschland kommen nur 1,3 Geburten auf eine Frau, die Anzahl der Kinder würde sich in jeder Generation halbieren. Ist die Investition in der Grundschule Keune gut angelegt, wenn die Schule nicht mehr arbeitsfähig ist, weil keine Schüler mehr da sind? Er bittet um Aufarbeitung des Zahlenmaterials. Herr Zuber antwortet, dass es zur Grundschule Keune einen SVV-Beschluss gibt. Die Schülerzahlen bzw. Prognosen wurden entsprechend von Formeln berechnet und liegen jahresweise vor.
Frau Dreßler: Ihre Fraktion möchte 1.000 Euro Haushaltsmittel für den Kinder- und Jugendbeirat einstellen, damit dieser das Gefühl hat, von den Stadtverordneten wahrgenommen zu werden. Zu welcher Haushaltsposition gehören diese Mittel?
Herr Handreck antwortet, dass der Antrag gestellt werden kann, die Mittel sind verfügbar. Er gibt einen generellen Hinweis für die Fraktionen: Wenn es Anträge der Fraktionen zur Änderung bestimmter Haushaltspositionen geben sollte, können diese im Finanzausschuss am 12.02.2018 vorgetragen werden. Nach dem Hauptausschuss wird dann zur Beschlussfassung in der SVV eine Änderungsvorlage erstellt.
Herr Lindner-Flegel verlässt die Sitzung von 19:50 - 19:55 Uhr.
Herr Handreck informiert, dass aufgrund der gefassten Grundsatzbeschlüsse (dauerhafte Unterbringung des Archivs in der Promenade 9 einschl. der Veräußerung des Verwaltungsgebäudes Cottbuser Straße 10) und des Beschlusses von Mai 2017 in der SVV (Untersuchung der Gesamtthematik) am 04.12.2017 ein Gesprächstermin mit den Fraktionsvorsitzenden stattfand zum Umgang mit der Entwicklungsrichtung. Die Verwaltung sieht eine Konzentration auf die Verwaltungsstandorte Lindenstraße und Promenade. In diesem Jahr wird vorgelegt, wie eine zukünftige Nutzung aussehen könnte.
Frau Dreßler: Die kommunale Abgeordnetenarbeit ist ehrenamtlich und gleichwertig mit den Kreis- und Landtagsabgeordneten. Die Verwaltung sollte die Aufwandsentschädigung für zukünftige Abgeordnete anpassen, was lt. Kommunalverordnung möglich ist, und auch einen Vergleich mit anderen Städten heranziehen. Ansonsten bekommt die Stadt keine Abgeordneten mehr.
Herr Handreck: Die Verwaltung kann einen Vergleich liefern. Jedoch liegt die Entschädigungssatzung in der Hand der Abgeordneten.
Frau Dreßler bittet, das heutige Präsentationsmaterial den Ausschussmitgliedern für die Vorbereitung der SVV schnell zur Verfügung zu stellen.
Herr Handreck weist darauf hin, dass alle Haushaltspläne ab 2011, der Haushaltsentwurf 2018 und die 3 fertiggestellten Jahresabschlüsse sowie die Eröffnungsbilanz als pdf-Dokumente auf der städtischen Internetseite (Link Bürgerforum/Finanzen) hinterlegt sind.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder zum Haushalt werden in der Sitzung beantwortet. |
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