Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Skurumer Straße (zwischen Muskauer Straße und Triebeler Straße) einschließlich Straßenbeleuchtung  

 
 
28. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0520/2018 Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Skurumer Straße (zwischen Muskauer Straße und Triebeler Straße) einschließlich Straßenbeleuchtung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Jahnke gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage und wies darauf hin, dass es gegenüber der Vorplanung keine wesentlichen Änderungen gibt.

 

Herr Lischke wies darauf hin, dass bei dem Teil der kommunalen Straße (von Umgehungs­straße bis Muskauer Straße) die Borde in Granitstein ausgeführt werden sollen. Dies sollte auch durch den Landkreis Spree-Neiße für die Kreisstraße Anwendung finden.

 

Herr Pohl fragte nach Parkmöglichkeiten. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass die Grund­stücke entsprechend groß sind und dadurch keine Parkmöglichkeiten auf der Straße vorge­sehen sind. Diese Verfahrensweise begrüßt Herr Auerswald. Kritisch sah Herr Auerswald jedoch die vorgesehene Mittelinsel (Querungshilfe) im Bereich der Bushaltestelle, da diese zu weit in den Kreuzungsbereich Krummer Weg hineinreicht. Frau Jahnke führte dazu aus, dass die Ausführung regelgerecht erfolgt.

 

Herr Mattern sprach ein Problem der Anwohner an, wonach der geplante Gehweg als Radweg mit dem Zusatz Gehweg ausgewiesen werden soll. Dazu führte Frau Jahnke aus, dass es hier entsprechende Regelungen gibt. Somit wird ein Schild Gehweg mit einem Zusatz Radfahrer frei aufgestellt. Die Anliegerpflichten des Gehweges obliegen dem Grundstückseigentümer, die des Radweges dem Straßenbaulastträger.

 

Weiterhin erklärte Herr Mattern, dass die Querung von den Anliegern nicht begrüßt wird. Sie ist nicht befahrbar und die Grundstückseigentümer befürchten Schwierigkeiten bei der Zufahrt bzw. Ausfahrt Ihrer Grundstücke. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass bei dem einen Grundstück, welches davon betroffen ist, eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erfolgte. Demnach wird die Markierung auf der Fahrbahn unterbrochen, um eine ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen.

 

Auf jeden Fall ist Herr Mattern erfreut darüber, dass die Umleitungsstrecke so schnell in Ordnung gebracht wird. Gleichzeitig fragte er nach den neuen Umleitungsstrecken. Frau Jahnke führte aus, dass der Durchgangsverkehr weiträumig umgeleitet wird. Die Regelungen für den Anliegerverkehr müssen noch geprüft werden.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/1