Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0542/2018 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Marion
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt den Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2918 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.

 

 

 

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/0