Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 04. Mai 2018 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Abstimmungsergebnis: 24/0/1, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen |
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