Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzbeschluss zur Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) - Cottbus / Euloer Straße"  

 
 
30. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0550/2018 Grundsatzbeschluss zur Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) - Cottbus / Euloer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke gab einleitend eine kurze Erläuterung zu dieser Vorlage. Sie wies darauf hin, dass die Vorlage heute zunächst eingebracht wird, da es sich um ein sehr weitgreifendes Projekt handelt. Es können Hinweise und Anregungen gegeben werden. Dies ist ein erster Entwurf. Bis zum Ende des Jahres 2018 soll dann die Beschlussfassung erfolgen.

 

Ausgangspunkt war eine Anfrage der DB Netze. Herr Knothe von DB Netze erläuterte nachfolgend die Maßnahme. Zunächst führte er aus, dass es ein grundsätzliches Interesse der DB Netze gibt, die Bürger und Kunden in den Prozess mit einzubeziehen. Er wünscht sich daher eine intensive Diskussion, um alle anstehenden Fragen besprechen zu können.

 

Anhand eines Power-Point-Vortrages machte Herr Knothe Ausführungen zu folgenden Punkten:

 

  1. Darstellung des Planungsstandes und Bauumfang
  2. Terminplanung
  3. Finanzierung
  4. Kosten

 

Zu 1.:

Der Planungsstand ist noch ganz am Anfang (LPH 1). Es erfolgt derzeit die Grundlagenermittlung, so u. a.

 

        bauliche Anforderungen an das neue Bauwerk (zukünftige Verkehrsentwicklung),

        bautechnologische Randbedingungen,

        Festlegung des Planungs- und Bauzeitraumes,

        Ermittlung der Finanzierungsgrundlagen und des Kostenrahmens,

        Sonstiges, Belange des Planungsrechts, Abfallrecht, Umweltbelange, Kampfmittel, Denkmal.

 

Zu 2.:

Terminplanung

01/2018 12/2031 Projektstart Projektabschluss

05/2025 11/2026Baubeginn Inbetriebnahme

 

Zu 3.:

Finanzierung

Grundlage der Finanzierung ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz (§ 3)

        Verlangen des Straßenbaulastträgers (Stadt Forst (Lausitz))

        Verlangen des Baulastträgers Bahn (DB Netze AG)

Baukosten 50 % durch Straßenbaulastträger (75 v.H. Förderung / 25 v.H. Eigenanteil) und 50 % durch Baulastträger Bahn (LuFV)

 

Zu 4.:

Kosten

Die Baukosten betragen ca. 8,0 Mio EUR und die Planungskosten ca. 1,76 Mio EUR. Insgesamt betragen die Kosten somit ca. 9,8 Mio EUR.

 

Herr Lindner dankte Herrn Knothe für die umfangreichen Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um ihre Fragen, Hinweise und Anregungen.

 

Herr Pohl sprach eine mögliche Zweigleisigkeit der Bahnlinie Forst Cottbus sowie eine Bahnlinie Forst Breslau an. Dazu führte Herr Knothe aus, dass es im Bundesverkehrs­wegeplan keine Aussagen für eine Zweigleisigkeit gibt. Es gab entsprechende Aussagen zur Elektrifizierung.

 

Herr Auerswald bemerkte, wenn die Brücke so gebaut wird, dass ein Lkw-Verkehr möglich ist, ist jedoch die Fahrbahn von der Brücke bis zum Rosenkreisel nicht in der entsprechenden Breite ausgebaut und auch für die Anwohner wird dies eine enorme Belastung. Dies sieht er als großes Problem auch auf den Begegnungsfall Lkw / Lkw.

 

Frau Korittke führte aus, dass die Euloer Straße verschiedene Breiten hat und diese dann nochmals insgesamt betrachtet werden müssen. Gerade im Einmündungsbereich Teichstraße und B-Plangebiet „August-Bebel-Straße“ ist in der Vorlage erkennbar, dass eine lichte Weite von 11,0 m angestrebt wird.

 

Herr Pohl spricht sich für einen zweiten Rad-/Gehweg im Bereich von Unterführung bis Waldstraße aus. Dazu antwortete Herr Knothe, dass dies vom Grunde her möglich wäre, dies jedoch eine noch größere lichte Weite sowie eine andere Kostenteilung zwischen Stadt und Bahn (z. B. 60/40) nach sich ziehen würde.

 

Herr Lischke fragte an, ob bei einer Verlegung der Gleise in Schotterbett die jetzige Decke gegenüber dem heutigen Stand abgesenkt wird? Herr Knothe führte dazu aus, dass es eine Höhendifferenz bis zu 1,70 m geben wird, d. h. dass die Schienen nicht nach oben verlegt werden, sondern die Straße entsprechend abgesenkt werden muss. Das anfallende Nieder­schlagswasser muss dann mittels einer Hebeanlage aus diesem „Trichter“ gepumpt werden. Die Unterhaltung obliegt der Stadt Forst (Lausitz).

 

Herr Beier ist der Meinung, dass dadurch auf die Stadt noch weitere Kosten zukommen, weil die Straße wesentlich verändert werden muss. Dazu antwortete Herr Knothe, dass alle Kosten in den Kreuzungskosten enthalten sind.

 

Herr Dunkel würde es begrüßen, wenn eine Zweigleisigkeit hergestellt wird. Herr Knothe wies aber darauf hin, dass vorausschauend auf die nächsten 20 30 Jahre der Bedarf nicht vorhanden ist und dies auch wieder Auswirkungen auf die Kostenteilung hat.

 

Herr Herzberg findet es gut, dass die drei Gleise erhalten werden. Für ihn ist jedoch wichtig zu wissen, welche Strategie die Stadt Forst (Lausitz) zum Ausbau der Euloer Straße verfolgt.

 

Frau Korittke führte dazu aus, dass die Stadt Forst (Lausitz) Ende des Jahres 2017 die Information seitens der DB Netze erhalten hat, dass es Vorstellungen und Ideen gibt. Danach wurde in der Verwaltung geschaut, welche Auswirkungen es für die Stadt hat. Unser Ermessen wird jedoch eingeschränkt, da die Bahn kein neues Brückenbauwerk errichten wird, wo die Gefahr besteht, dass dieses durch Lkw wieder beschädigt wird. Die Fahrbahnbreite wird in diesem Bereich in jedem Fall 6,50 m betragen. Gleichzeitig darf auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden, sodass der Wunsch besteht, auf der einen Seite einen Geh-/Radweg und auf der anderen Seite einen Gehweg anzuordnen. Dabeissen natürlich die Kosten auch im Auge behalten werden. In jedem Fall muss dann der Ausbau der Straße vom Rosenkreisel bis zur Unterführung nochmals neu betrachtet werden.

 

Herr Herzberg fragte an, ob mit diesem Vorhaben automatisch die Westumfahrung „gestorben“ ist? Das verneinte Frau Korittke. Bei der Euloer Straße reden wir von einer Gemeindestraße, die Westumfahrung ist keine Gemeindestraße.

 

Herr Lindner bat um Überlegungen bezüglich der Anbindung an den Bahnhof, eventuell über die Albertstraße an den Güterbahnhof. Dies sollte mit in die Planung einbezogen werden. Frau Korittke erklärte, dass dies momentan nicht mit vorgesehen ist. Wir müssen sehen, wie sich die Verkehrsströme entwickeln und gesamtstrategisch und gesamtverkehrstechnisch für die Stadt Forst (Lausitz) denken.

 

Herr Herzberg fragte an, ob es Sinn macht, bereits in dieser Planungsphase eine Verkehrszählung durchzuführen, wie viele 40-Tonner aus Norden einfahren und nach Süden rausfahren, damit man eine Vorstellung hat, was auf die Anwohner der Euloer Straße zukommt.

 

Herr Lindner wies darauf hin, dass es sich um einen entscheidenden Verkehrskontenpunkt handelt. Dieser wird erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsführung in der Stadt Forst (Lausitz) haben. Daher müssen alle Betrachtungen mit in die Entscheidung einfließen.

 

Herr Auerswald wird sehr darauf achten, dass die Fahrbahnbreite von 6,50 m ab der Kurve in der Euloer Straße bis zur Unterführung auch umgesetzt wird. Herr Lindner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir uns im ersten Schritt der Planungsphase befinden. Es werden sich noch viele Schritte daraus ergeben, deshalb werden wir die Breite heute nicht festlegen. Die Planungsunterlagen werden eingesehen und unter Berücksichtigung der Verkehrsströme die Fakten geprüft.

 

Herr Rubin fragte an, ob diese Vorstellung eine alternativlose Idee ist oder noch weitere Varianten bestehen? Dazu führte Herr Knothe aus, dass es in Brandenburg so ist, dass 4 % Neigung für Rad- und Gehwege zugelassen sind. Der Straßenausbaubereich wird ca. 50 m vor und nach der Brücke ca. 1,70 m tiefer gelegt. Nach der Eisenbahnbauordnung (EBO) werden keine neuen Bahnübergänge mehr zugelassen, sodass nur die Möglichkeit besteht, die Straße entsprechend abzusenken.

 

Herr Herzberg ist grundsätzlich für dieses Vorhaben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er bat darum, dass die Stadt Forst (Lausitz) einen ähnlichen Zeitplan parallel dazu erarbeitet, um die Bürger rechtzeitig zu informieren. Frau Korittke wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der Euloer Straße um eine Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr handelt, die mit einer anderen Belastung verbunden ist als eine Anliegerstraße.

 

Herr Beier kann sich nicht vorstellen, dass man diese Maßnahme allein betrachten kann ohne Einbeziehung der Westumfahrung. Es müssen beide Maßnahmen insgesamt betrachtet werden.

 

Frau Korittke bot den Ausschussmitgliedern an, einen laufenden TOP in jeder zweiten Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung aufzunehmen, um laufend über die Maßnahme zu informieren. Weiterhin wurde der Vorschlag unterbreitet, allen Stadtverordneten diese Vorlage zur Verfügung zu stellen, um die Gelegenheit zu geben, in den Fraktionen umfassend zu beraten und allen den gleichen Stand zu ermöglichen. Dies fand die Zustimmung der Ausschussmitglieder.