Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit die Bürgermeisterin Frau Taubenek sowie 25 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Herr Tischer verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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