Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) dem neuen Grenzverlauf der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde VNr. 6002 M entsprechend dem vorliegenden Kartenmaterial (Gemeindegrenzänderungskarte – Anlage 1) und der vorläufigen Flächenbilanz (Anlage 2) mit Stand vom 28.11.2018.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 19/1/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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