Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Archiv der Stadt Forst (Lausitz) Ausführliche Darstellung des Gesamtvorhabens durch das Planungsbüro Berger & Fiedler  

 
 
37. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Die Bürgermeisterin, Frau Taubenek, gab einleitende Informationen und übergab anschließend dem beauftragten Büro für die Machbarkeitsstudie, Berger & Fiedler, das Wort.

 

Herr Fiedler informierte die Ausschussmitglieder anhand einer Power-Point-Präsentation nochmals über die Machbarkeitsstudie zum Archiv in der Promenade 9. Er hofft damit auf neue und intensivere Ergebnisse als auf den Vortrag im Dezember 2018 in der Stadtverordnetenversammlung. Folgende Aufgabenstellung wurde dem Büro Berger & Fiedler übergeben:

 

  1. Konzentration der Ämter an einem Standort
  2. Schaffung normgerechter Archivräume
  3. Umstrukturierung der Raumzuordnung
  4. Umsetzung behindertengerechte Erschließung
  5. Gewährleistung Brandschutz

 

Von dem Büro wurden hierzu drei Varianten erarbeitet, wobei die dritte Variante nicht vorgestellt wurde, da sie in diesem Zuge nicht weiter verfolgt werden soll.

 

Die 1. Variante beinhaltet die Auslagerung des Archivs und den Einzug des Verwaltungsvorstandes 3 in die Promenade 9. Die Variante 2 beinhaltet die Unterbringung des Archivs im Anbau und den Einzug des Verwaltungsvorstandes 3 in die Promenade 9.

 

Die beiden Varianten wurden von Herrn Fiedler umfassend vorgestellt.

 

Herr Grund dankte Herrn Fiedler für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um ihre Fragen, Hinweise und Anregungen.

 

Herr Ernst sprach die Kosten an, die sich gegenüber dem Jahr 2015 zu 2018 in jedem Fall erhöht haben. Wurde eine Preisanpassung vorgenommen? Dazu antwortete Herr Fiedler, dass die Kosten angepasst und auch die Kostenentwicklung bis zum Jahr 2021 mit eingerechnet wurde. Herr Ernst vermutete weiterhin, dass die technische Ausrichtung, die Gebäudekubatur, die Deckenbelastung, insbesondere zu den Brandschutzanforderungen, usw. sicherlich nicht berücksichtigt wurden. Dadurch wird es zu erheblichen Kostensteigerungen kommen. Dem stimmte Herr Fiedler zu, wies jedoch darauf hin, dass diese Kosten im Rahmen der Brandmeldeanlage kompensiert werden können.

 

Herr Heiber fragte nach, welche Flächengröße das Archiv im Keller der Promenade 9 einnimmt und ob es ausgegliederte Bereiche gibt. Dazu antwortete Herr Dr. Klußmann, dass das Archiv in den Kellerräumen der Promenade 9 eine Fläche von ca. 200 m² hat. Hierbei handelt es sich um das Hauptmagazin. Die Büroräume befinden sich im 1. Obergeschoss. Das Hauptmagazin ist das eigentliche Archiv. In den einzelnen Verwaltungsgebäuden gibt es Zwischenarchive in Büro-, Keller- oder Bodenräumen. Die Aufbewahrungszeit beträgt bei diesen bis 30 Jahre.

 

Herr Heiber fragte nach, ob bei den jetzt angesetzten 350 m² noch weitere Flächen dazukommen. Dazu antwortete Herr Dr. Klußmann, dass keine weiteren Flächen geplant sind.

 

Herr Auerswald könnte mit der Variante 1 mitgehen, mit der Variante 2 ist er skeptisch. Trotzdem wies er darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, über 20 Jahre für 750,0 TEUR Archivräume im Kreisarchiv Elsässer Straße anzumieten. Dem stehen bei der Variante 1 1,4 Mio EUR gegenüber. Es sollte mit den Geldern verantwortungsbewusster umgegangen werden. Denn mit der Elsässer Straße gibt es eine preisgünstigere Variante als die Promenade 9.

 

Herr Bayer wies darauf hin, dass wir uns im öffentlichen Teil befinden und damit nicht über Summen geredet werden soll, die einer Ausschreibung bedürfen. Er sieht nicht konkret von den Fachleuten herausgearbeitet, welchen Bedarf das Langzeitarchiv haben muss. Dazu antwortete Herr Fiedler, dass in der Aufgabenstellung gefordert war, die konkrete Flächenanzahl für Büros und Magazin sowie kleinere Räume aufzuzeigen. Die Flächen sind exakt aufgrund des Bestandes und Hochrechnungen ermittelt worden.

 

Herr Mattern fragte an, welche Mietkosten bei Variante 1 entstehen würden?

 

Herr Dunkel fragte an, wie viele Parkstellflächen erhalten bleiben würden, wenn es einen Anbau gibt und wo die weggefallenen Parkstellflächen angeordnet werden bei Variante 2. Dazu antwortete Herr Fiedler, dass für einen Neubau (Anbau) auch wieder Parkstellflächen auszuweisen sind.

 

Herr Auerswald fragte nach wie sich der Neubau mit dem Denkmalschutz vereinbart? Dazu antwortete Herr Fiedler, dass es hierzu noch keine Abstimmung mit der Denkmalbehörde gab. Bei Favorisierung der Variante 2 muss die Gestaltung mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass wir uns in einer Machbarkeitsstudie befinden. Dazu gab es eine konkrete Aufgabenstellung, und zwar, ob es platzmäßig ausreichend ist und wie die beiden Varianten umgesetzt werden können. Eine vollständige Sanierung wurde nicht betrachtet. Es wurde jedoch geprüft, ob Archiv und Umzug des Vorstandsbereiches 3 in die Promenade 9 möglich ist. Sie verwies weiterhin auf den bestehenden Beschluss aus dem Jahr 2011. Dieser wurde mehrheitlich angenommen. Demnach sollte die Cottbuser Straße 10 veräert werden und das Archiv dauerhaft in der Promenade 9 untergebracht werden. Daraus hat sich die Machbarkeitsstudie entwickelt. Entsprechende Vorgespräche mit der Denkmalbehörde zu dieser Thematik gab es bereits.

 

Herr Herzberg verwies auf die Kostenexplosion der Turnhalle Keune und vermutet, dass auch die jetzt vorgelegte Kostenschätzung sich mindestens verdoppelt, wenn alles richtig ausgebaut wird. Für diese Summe könnte sich die Verwaltung einen ausgelagerten Standort über mehrere Jahre leisten. Nach seinem Kenntnisstand stehen für ein Archiv keine Fördermittel zur Verfügung.

 

Herr Bayer fragte nach der Möglichkeit, den Innenhof der Promenade zu überdachen. Diese Variante wurde von Herrn Fiedler als nicht zielführend gesehen, da an Archive besondere Anforderungen gestellt werden und diese im überdachten Innenhof nicht geschaffen werden können.

 

Herr Herzberg kritisierte, dass ihm zu der heutigen Veranstaltung keine Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden und sich die Situation somit in einem luftleeren Raum befindet. Am 29.06.2018 wurde die Endfassung der Machbarkeitsstudie übergeben. Warum hat es bis zum 14.03.2019 gedauert, diese jetzt im Ausschuss vorzustellen ohne Beratungsfolge und Beschlussablauf sowie fehlende Unterlagen?

 

Frau Taubenek führte dazu aus, dass am 28.06.2018 die Machbarkeitsstudie vorgestellt wurde. Im September 2018 war diese Vorstellung der Studie aufgrund der Vielzahl anderer Beschlüsse zurückgestellt worden. Im Dezember 2018 wurde auf Anfrage von Herrn Dr. Wußmann der Vortrag sowie die Chronologie zum Archiv den Stadtverordneten übergeben. Am 07.12.2018 in der Stadtverordnetenversammlung gab es dann umfangreiche Ausführungen. Dass keine Beschlussfolge beigebracht wurde, liegt daran, dass es sich um eine Machbarkeitsstudie handelt. Frau Korittke wies ergänzend nochmals auf die derzeitige Beschlusslage entsprechend dem Beschluss aus dem Jahr 2011 hin.

 

Herr Herzberg stellte fest, dass es keine Seltenheit ist, dass ältere Beschlüsse aufgehoben werden. Warum kann aus der Beschlussvorlage von 2011 der Punkt 5 nicht rausgenommen und gegenstandslos gemacht werden und im Gegenzug ein Pachtvertrag mit dem Betreiber der Elsässer Straße 2 abgeschlossen werden? Was spricht hier dagegen?

 

Beide Objekte (Promenade 9 und Cottbuser Straße 10)ssen angefasst werden, da sie unter Denkmalschutz stehen und in jedem Fall einzeln betrachtet werden müssen, antwortete Frau Taubenek.

 

Herr Stenzel erklärte, dass seitens der SPD-Fraktion ein Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wurde, nachdem die Elsässer Straße 2 besichtigt wurde. Damit hat sich die SPD-Fraktion eindeutig für die Einmietung auf 20 Jahre zu einem Angebotspreis von 750,0 TEUR positioniert. Diese Vorlage wurde dann in die Ausschüsse zurückgewiesen, um nochmals eine Prüfung vorzunehmen. Auch er versteht nicht, warum keine Beratungsfolge aufgezeigt wurde. Außerdem wies er darauf hin, dass im bestätigten Protokoll des Ausschussesr Bau und Planung aus der letzten Sitzung festgeschrieben ist, dass alle Stadtverordneten und Sachkundigen Einwohner eine Einladung erhalten. Es ist für ihn unverständlich, warum dies nicht erfolgt ist. Das ist eine Missachtung von Beschlüssen, die festgelegt wurden.

 

Frau Taubenek wies darauf hin, dass die Einladung an die Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2019 ausdrücklich ausgesprochen wurde.

 

Herr Mattern äerte sich dahingehend, dass es richtig wäre, die Cottbuser Straße 10 freizuziehen und den Verwaltungsvorstand 3 in der Promenade 9 unterzubringen. Die dafür veranschlagten ca. 1,5 Mio EUR wären in Ordnung. Oberste Priorität sollte sein, das Haus Cottbuser Straße 10 zu erhalten. Das Archiv sollte in einer kostengünstigeren Variante untergebracht werden. Das wäre mit der Elsässer Straße 2 gegeben. Dort gibt es ein fertiges Projekt, welches die Anforderungen an ein Archiv voll erfüllt. Auch die Zusammenarbeit mit dem Kreisarchiv wäre positiv zu bewerten. In diesem Zusammenhang sollte auch darüber nachgedacht werden, die beiden Gebäude Promenade 9 und Lindenstraße 10-12 miteinander zu verbinden, ohne Zwischenbau.

 

Herr Tischer erklärte, dass das Archiv nicht einfach in die Elsässer Straße umgesiedelt werden kann. Bei dieser Größenordnung ist eine Ausschreibung unumgänglich.

 

Herr Dunkel brachte noch die Gubener Straße 102 ins Spiel, wo auch eine Reihe von Räumen leer stehen.

 

Frau Korittke ist etwas erstaunt darüber, dass ein stadtbildprägendes Gebäude freigezogen werden soll, zumal wir für die Cottbuser Straße eine 100-%-Förderung bekommen nnten. Bezüglich der Gubener Straße 102 erwiderte sie, dass dieses Gebäude sich in einem Zustand befindet, was besonders im Winter große Probleme bereitet, da die Raumtemperaturen kaum über 16 °C steigen. Sie bittet, zur Sachlichkeit zurückzukehren.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass das Archiv eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Sollten Angebote Dritter angenommen werden, dann muss eine Ausschreibung erfolgen. Wiederholt verwies sie auf den Beschluss aus dem Jahr 2011.

 

Frau Geisler führte aus, dass wir in der Stadt Forst (Lausitz) in der glücklichen Lage sind, die Städtebauförderung integriert zu haben. Die Cottbuser Straße 10 und die Promenade 9 sind als Verwaltungsstandorte förderfähig, nicht jedoch ein Archiv. Auch wenn die Cottbuser Straße 10 verkauft werden sollte, kann mit Städtebaufördermitteln unterstützt werden.

 

Herr Herzberg bezweifelt, dass die Baumaßnahmen in der Stadt Forst (Lausitz) in der vorgesehenen zeitlichen Abfolge realisierbar sind. Dazu kommt noch das Archiv, das ist nicht machbar. Wenn das Archiv wirklich im Anbau untergebracht werden soll, wo kommt dafür das Geld her? Das kann ihm keiner beantworten. Er schlägt vor, das Archiv für die chsten 15 Jahre auszulagern und wenn entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, soll der Anbau erfolgen und das Archiv kommt wieder zurück.

 

Frau Korittke erklärte, dass das Archivgut während der Bauphase gesichert und ausgelagert werden muss, steht außer Frage.

 

Herr Herzberg nimmt zur Kenntnis, dass der Hinderungsgrund, das Archiv in die Elässer Straße 2 auszulagern, die Ausschreibung ist. Frau Taubenek wies darauf hin, dass dann die Beschlusslage geändert werden muss.

 

Herr Herzberg fragte weiter, warum die Verwaltung ein dreiviertel Jahr braucht, um eine Beschlussvorlage vorzubereiten. Dazu antwortete Frau Korittke, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, denn es wurde in der SVV 2017 von der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Ausschreibung der Leistungsphasen 1 + 2 für die Promenade 9 eingebracht. Diese wurde diskutiert und dann von Herrn Starick der Antrag auf Zurückweisung der Vorlage in die Verwaltung gestellt.

 

Herr Herzberg stellte fest, dass das Archiv und der Umzug des Vorstandsbereiches 3 nicht in die Promenade 9 passen. Frau Taubenek antwortete dazu, dass, wenn das Archiv in der Promenade 9 verbleibt, muss baulich etwas getan werden. Der Vorstandsbereich muss dann in der Cottbuser Straße 10 bleiben. Auch hier müssen dann Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Diese Argumentationen kann Herr Herzberg nicht nachvollziehen und versteht sie auch nicht.

 

Herr Auerswald erinnerte immer noch an die vorhandene Beschlusslage von 2011, die geändert werden muss.

 

Herr Heiber hat erkannt, dass der Knackpunkt die Finanzierung des Archivs ist. Wie soll es finanziert werden, wenn es nicht förderfähig ist? Frau Korittke erklärte dazu, dass in den Programmen, die derzeit zur Verfügung stehen, ein Archiv nicht förderfähig ist. Die Entwicklung eines Verwaltungsstandortes kann in verschiedenen Förderkulissen untergebracht werden. Da spielt an beiden Standorten positiv eine Rolle, dass sie denkmalgeschützt sind und sich in der Stadtmitte befinden.

 

Herr Herzberg ist der Meinung, dass eine Verwaltung grundsätzlich für die Bürger da ist und sie sich unter Umständen auch einen Gang zwischen zwei Verwaltungsgebäuden leisten kann.

 

Frau Taubenek äerte ihre persönliche Meinung dahingehend, dass ein Archiv an den Standort des Rathauses gehört. Sie würde auch sehr gern die Cottbuser Straße 10 behalten.

 

Herr Auerswald erinnerte daran, dass es hier um das Archiv und nicht um die Cottbuser Straße 10 geht. Dem widersprach Frau Taubenek, dass, wenn die Cottbuser Straße 10 bleibt kann in der Promenade 9 das Archiv, auch ohne Anbau, bleiben. Darum geht es.

 

Herr Beier ist der Meinung, dass der Ausschuss nur eine Empfehlung abgeben kann. Diese sollte lauten, dass der Ausschuss für Bau und Planung empfiehlt, die Variante 1 als sinnvoll zu betrachten. Die anderen Argumente sind nicht tiefgründig zur Diskussion gestellt worden.

 

Herr Herzberg fragte nach dem Ablauf der nächsten Beratungsfolge. Dazu antwortete Frau Korittke, dass die Stadtverordneten immer noch einen Auftrag an die Verwaltung erteilen können. Herr Beier ist der Meinung, dass der Ausschuss für Bau und Planung nur die Empfehlung aussprechen kann und die weiteren Schritte dann durch die Verwaltung vorzubereiten sind.

 

Herr Tischer äerte sich dahingehend, dass noch eine Menge an Vorbereitung notwendig ist, denn es steht im Raum, wenn eine private Betreibung gewollt ist, muss eine Ausschreibung erfolgen. Andererseits die Variante mit dem Erhalt der Cottbuser Straße 10, wonach dann die Promenade 9 als Archivstandort zur Verfügung steht.

 

Herr Beier stellte den Antrag, dass der Ausschuss für Bau und Planung darüber abstimmt, welche Variante empfohlen wird mit der Formulierung, dass die Variante 1 weiter verfolgt werden soll und die nötigen Schritte zu prüfen sind.

 

Herr Auerswald würde keine Abstimmung vornehmen, sondern forderte die Fraktionen auf, sich nochmals zu dem Thema zu beraten, ihre Schlüsse ziehen und dann handeln. Herr Heiber schloss sich dieser Verfahrensweise an. Er bat in diesem Zusammenhang darum, dass die Verwaltung nochmals in groben Zügen zusammenfasst, um was es eigentlich geht, um nochmals in den Fraktionen beraten zu können. Das Ergebnis sollte dann in einer Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet werden.

 

Herr Beier geht davon aus, dass sein Antrag alle Türen offen hält. Mit allen Informationen haben wir einen arbeitsfähigen Vorschlag. Es sollte darüber abgestimmt werden, die Variante 1 zu favorisieren und die nächsten Schritte zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/1/2

 

Herr Grund bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung für die rege Diskussion.