Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)   

 
 
13. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 8
Gremium: Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0672/2019 Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Beteiligt:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal
Bearbeiter/-in: Zuber, Sven   

Bitte beachten: Austausch der Vorlage SVV/0672/2019 mit Vorlage SVV/0627/2019 (neu)

 

Herr Zuber: Es wird vorgeschlagen, analog zum Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung zwei Werkleiter einzusetzen und die Wertgrenze r die Zuständigkeit des Werksausschusses auf 25.000 Euro anzuheben.

 

Hintergrund ist, dass ein erheblicher Bedarf beim Abschluss von Künstlerverträgen besteht, u. a. im Bereich der Rosengartenfesttage. Die Werkleitung muss beim Vertragsabschluss flexibel und schnell handeln können. Die Gagen gefragter Künstler liegen oft über der bisherigen Wertgrenze von 10.000 Euro. Deshalb aus praktikablen Gründen die Erhöhung der Wertgrenze.

 

Im Eigenbetrieb Abwasser gibt es bereits die Konstellation von zwei Werkleitern (Herr Przychodzki und Herr Handreck). Mit der Einführung von zwei Werkleitern im Eigenbetrieb Kultur, Tourismus Marketing soll auf Stellvertreter verzichtet werden, sie vertreten sich untereinander. Zwischen der Werkleiterin, Frau Gründel, und dem Werkleiter, Herrn Palm, erfolgt eine Aufgabenabgrenzung, wobei der Schwerpunkt des einen Werkleiters auf dem Ostdeutschen Rosengarten liegen wird. Bis zur Rückkehr von Frau Gründel im Herbst 2019 liegen die volle Aufgabenwahrnehmung und Organisation weiterhin beim amt. Werkleiter, Herrn Palm. Im Status der Außenvertretung wird Herrn Palm dann auch eine andere Wahrnehmung in Bezug auf den Ostdeutschen Rosengarten zuteil.

 

Frau Dreßler: Bei zwei gleichberechtigten Werkleitern wird sicher auch die Vergütung angepasst. Kann sich die Stadt zwei Werkleiter bei einem großen Haushaltsdefizit leisten?

 

Herr Zuber: Die Einstufung des Werkleiters ist an Tätigkeiten gekoppelt und nicht nur an die Funktion Werkleiter. Auch Herr Przychodzki und Herr Handreck haben völlig unterschiedliche Entgeltmodelle, das wäre hier identisch. Aus jetziger Sicht gibt es keine Änderung der Entgeltgruppen.

 

Herr Rother schlägt vor, den zweiten Werkleiter nicht erst ab 01.07., sondern bereits zum 01.05. einzusetzen, da die Hauptarbeit in den Monaten Mai und Juni mit der Saisoneröffnung und den Rosengartenfesttagen liegt und Herr Palm dann schon als Werkleiter wirken könnte.

 

Herr Zuber: Die Beschlussfassung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2019 und danach die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Satzungsänderung müsste somit rückwirkend in Kraft treten.

 

Herr Rother schlägt daraufhin den 01.06. für das Inkrafttreten der Satzung vor.  

Er stellt folgenden Änderungsantrag: Die Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) tritt nicht mit Wirkung vom 01.07.2019 in Kraft, sondern bereits zum 01.06.2019.

 

Abstimmungsergebnis zum Antag: 5/0/0

 

Herr Dr. Jaehn richtet seine Frage an Herrn Zuber: Zum Ausbau des Textilmuseums wurden vom Land 7 Mio. Euro Fördermittel gewährt. Jetzt wäre die Gelegenheit, eine Stiftung ins Gespräch zu bringen und das Land sollte an den Kosten des Ostdeutschen Rosengartens beteiligt werden. Warum wird von der Stadt nicht offensiv auf die Verantwortlichen zugegangen, um finanzielle Mittel für den Rosengarten zu beantragen? Man sollte eine Gesamtfinanzierung für das Museum und den Rosengarten anstreben, ohne die Stadt zu belasten.

 

Herr Zuber: In der Vergangenheit wurde versucht, auf verschiedenen Ebenen mit dem Land Kontakt aufzunehmen zwecks Mitfinanzierung unserer Einrichtungen. Im Land Brandenburg gibt es viele Parkanlagen mit Begehrlichkeiten. Das Land traf die Entscheidung, bei der Stiftung Branitzer Park und Schloss erhebliche Investitionen und Betriebskosten zu übernehmen und auch das sächsische Finanzministerium ist ein Beispiel für die Mitfinanzierung des Muskauer Parks. Während der Gespräche zum Textilmuseum im Ministerium wurde auch die Frage der zukünftigen Mitfinanzierung des Landes angesprochen. Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeiten, nur projektbezogene Antragstellungen nnen erfolgen. Diesen Weg wird die Stadt gehen. Der Museumsverband des Landes Brandenburg kämpft für die Idee, dass herausragende Einrichtungen in Brandenburg auch stärker in die kontinuierliche Landesförderung einbezogen werden.     

 

Abstimmungsergebnis zur gesamten Vorlage: 5/0/0