Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm einschließlich der Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1 und 2 HOAI  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:45
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0657/2019 Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm einschließlich der Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1 und 2 HOAI
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke: Mit der Sportstättenentwicklungskonzeption wurde auch das Schul- und Sportzentrum am Wasserturm fortgeschrieben. Die Besonderheit ist, dass nicht nur die Sportstätte allgemein, sondern der gesamte Komplex betrachtet wurde, also auch Schwimmhalle, Gymnasium, die Möglichkeit der Errichtung eines Festplatzes und Mehrzweckhalle, um Synergieeffekte für das ganze Areal darzustellen und in Ausführung zu bringen. Dabei erfolgte die Zusammenarbeit mit dem Landkreis (Letter of Intent). Beigefügt ist als Anlage 2 die Aufgabenstellung des Landkreises. Zwei Planungsbüros haben Voruntersuchungen und Entwicklungsideen aufbereitet und präsentiert. Aus der Diskussion dazu ergaben sich dann die Grundsätze zur Entwicklung des Areals. Die Grundsatzentscheidung zu diesem Gesamtareal ist in der Vorlage enthalten. Eine deutliche Trennung gibt es zwischen den vom Landkreis und der Stadt selbst zu entwickelnden Flächen. Die Eckpunkte für den Planungsauftrag sind in der Vorlage formuliert. Nächster Schritt ist die Akquise von Fördermitteln, da die beantragten Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ nicht bewilligt wurden. Wichtig wäre die Abstimmung der Stadtverordneten über die Grundsatzentscheidung, damit eine Handlungsgrundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen besteht.

 

Die Fragen der Ausschussmitglieder werden in der Sitzung beantwortet.

 

Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:3/0/0