Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2019 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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