Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Jachmann-Wagner erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Mulknitz verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 2 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Jachmann-Wagner erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Jachmann-Wagner bat um Vorschläge.
Frau Carola Budeus
Herr Jachmann-Wagner rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Frau Carola Budeus auf: 2 Ja / 0 Nein, Frau Carola Budeus wurde somit einstimmig zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Mulknitz gewählt.
Herr Jachmann-Wagner fragte Frau Carola Budeus, ob sie die Wahl annimmt. Frau Budeus erklärte, dass sie die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Frau Carola Budeus zur Wahl zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Mulknitz und überreichten ihr einen Rosenstrauß. |
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