Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsteiles Horno  

 
 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Horno (Rogow)
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Horno (Rogow)
Datum: Fr, 21.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20
Raum: Horno (Rogow) - Gemeindebüro
Ort: An der Dorfaue 11, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Handreck erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des/der Ortsvorstehers/in erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings könen Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.

Die Mitglieder des Ortsbeirates Horno verständigten sich auf eine offene Wahl.

Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.

 

Frau Handreck erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.

 

Frau Handreck bat um Vorschläge.

Frau Palm schlug Frau Handreck zur Wahl zur Ortsvorsteherin vor.

Frau Handreck schlug Frau Palm zur Wahl zur Ortsvorsteherin vor.

 

Da Frau Handreck selbst zur Wahl zur Ortsvorsteherin stand, übergab sie die Sitzungsleitung an Frau Liebig.

 

Frau Liebig rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Frau Heidi Palm auf.

Abstimmungsergebnis: 1/0/2

Weiterhin rief Frau Liebig zur offenen Wahl zum Vorschlag Frau Kerstin Handreck auf.

Abstimmungsergebnis: 2/0/1

Somit wurde Frau Handreck im ersten Wahlgang als Ortsvorsteherin des Ortsteiles Horno gewählt.

 

Frau Liebig fragte Frau Kerstin Handreck, ob sie die Wahl annimmt.

Frau Handreck erklärte, dass sie die Wahl annimmt.

 

Die Anwesenden gratulierten Frau Kerstin Handreck zur Wahl zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Horno und überreichten ihr einen Blumenstrauß.