Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anfragen / Sonstiges  

 
 
1. Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Groß Bademeusel
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Groß Bademeusel
Datum: Di, 06.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Groß Bademeusel - Turnhalle der SG Bademeusel e.V.
Ort: Groß Bademeuseler Straße 56, 03149 Forst (Lausitz)

Feuerwehrstandort

 

- Planungsstand für Neubau Feuerwehrhaus Groß Bademeusel, Auskunft gibt Lars Habertag

- Planung mit Satteldach, Fenster mit Kreuz lt. Satzungsvorgabe und Planungsunterlagen

 

Im Vorfeld der Ortsbeiratssitzung gab es einen Vor-Ort-Termin der Verwaltung mit der Ortswehrführung sowie der Stadtwehrführung im Gerätehaus Groß Bademeusel. Dabei wurde seitens der Stadtwehrführung der Vorschlag gemacht, den bisherigen Standort aufzugeben und dafür einen Neubau in der Dorfmitte zu planen. Dabei sollen sowohl die Bedürfnisse der Kameraden (Wasch- und Umkleideräume, Schulungsraum) als auch die Planungen der Wehrführung (eventuell Wasserführendes Fahrzeug) berücksichtigt werden.

Der Ortsbeirat ge darüber befinden, ob es grundsätzlich Bedenken dagegen gibt.

 

Beschlussfassung: Geplante Standortänderung auf Flurstück 138 wird durch den Ortsbeirat nach Rücksprache mit der Orts- Wehrführung priorisiert und befürwortet.

 

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Turnhalle Baumaßnahme

 

- aktueller Bericht durch Vorstandsvorsitzenden der SG Bademeusel Reinhard Herrmann

- offizielle Baumaßnahmen sind soweit abgeschlossen, Rest soll durch Eigenleistung erfolgen

- Überdach soll noch gebaut werden, dazu sollen nochmals Fördermittel beantragt werden

 

 

Ausblick über Finanzen

 

Herr Müller erklärt die aktuelle Finanzlage:

        die pro Kopf-Pauschale liegt bei 15,00 Euro pro Jahr und Einwohner.

        r diese Jahr stehen noch 2.434,70 Euro zu Verfügung.

 

 

Anregungen durch Ortsbürger

 

- Begrüßungsgeld für neugeborene. und neu zugezogene Einwohner aus den Mitteln des Ortsteils

 

- Bushaltestelle in Eigenleistung streichen, Herr Trinks stellt Farbe zur Verfügung

 

Anfrage bezgl. Laubberäumung vor den Grundstücken im Eigentum der Stadt
- lt. Satzung Laubberäumung vorm Grundstück ist Anwohner verpflichtet,
- jedoch ist eine kostenlose Entsorgung bei der AGNS nicht mehrglich,
- die Einwohner werden deshalb das Laub nicht mehr beräumen,

Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, inwieweit durch Gestellung eines Containers das Laub entsorgt werden könnte

 

 

- Information des Ortsvorstehers, dass die finanziellen Mittel des Ortsteils hrlich ausgegeben werdenssen,
nur auf Antrag kann Geld mit ins neue Jahr genommen werden

 

 

- auf Anregung der Einwohner soll die Gratulation zu Null- Geburtstagen nochmal neu überdacht werden - Beschluss in der chsten Sitzung

LKW - Verkehr

 

Initiative zur Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW soll gestartet werden.
Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, inwieweit rechtliche Möglichkeiten bestehen den LKW Durchgangsverkehr auf 30 km/h zu beschränken.

 

 

llanlage in Polen

 

Einwohner bemerken immer noch beißenden Geruch.

Frau Taubeneck ist in Kenntnis gesetzt und hat mit Behörden Kontakt aufgenommen, um Ergebnisse über die Umweltbelastungen zu erfragen

Auftrag an die Verwaltung, die entsprechenden Untersuchungsergebnisse mitzuteilen