Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber: Die folgenden Beschlussvorlagen basieren auf Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung über eine Richtlinie, auf deren Grundlage von Vereinen bzw. Institutionen Anträge gestellt werden können. Nach Kommunalrecht kann ein Ausschuss nicht beschließen (außer der Hauptausschuss), aber die Stadtverordnetenversammlung hat hier das Recht zur Entscheidung über diese Richtlinie dem Ausschuss zugeordnet.
Frau Sonntag fragt, in welcher Frist und an wen die Anträge zu stellen sind. Herr Dr. Kaiser: Die Antragstellung für alle Förderverfahren erfolgt bis 30.06. d. J. an den Fachbereich. Dafür gibt es ein Verwendungsnachweisformular, das geprüft wird. Nur bei positiver Prüfung wird der nächste Antrag angenommen.
Frau Beyer: Werden die Vereine über Fördermöglichkeiten informiert? Herr Dr. Kaiser: Der Termin zur Antragstellung ist den Vereinen seit zwei Jahrzehnten bekannt. Ansprechpartner ist der Fachbereich. Herr Zuber: Sind für die Realisierung von Projekten Fördermittel notwendig, muss selbst auf die Suche gegangen werden. In Abständen wurden die Vereine über Schreiben zur statischen Erfassung der Mitgliederdaten darauf hingewiesen.
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 5/0/0 |
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