Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information über die Umsetzung der Kitabeitragsbefreiungsverordnung des Landes Brandenburg  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Zuber: Die Landesregierung möchte hier Vergünstigungen vornehmen, indem bestimmte Personenkreise weniger oder nichts bezahlen im Kita-Bereich, diskutiert wird auch die zukünftige Beitragsfreiheit. Er erläutert die Konsequenzen der gut gemeinten Initiative in der Realität. Der Beitrag soll entfallen und das Land möchte nur eine pauschale Entschädigung von 12,50 € pro Kind und Monat zahlen. In der Stadt Forst (Lausitz) profitieren 228 Kinder von der Beitragsfreiheit. Von diesem Personenkreis erhält die Stadt 6.000 € monatliche Elternbeiträge entsprechend der Satzung, bei 12,50 pro Kind wäre die Erstattung vom Land 2.850,00 €, so dass ein Fehlbetrag von 3.215,00 € im Monat und 38.580,00 € im Jahr für die Kita-Finanzierung entsteht. Die freien Träger haben noch nicht gemeldet. Somit müssen die Kommunen im Land Brandenburg einen erheblichen Betrag finanzieren. Der Städte- und Gemeindebund fordert eine here Pauschale.  

 

Frau Sonntag nimmt an, dass das Land auch von anderen Städten Einsprüche gegen die Höhe des Pauschalbetrages erhalten hat. Wie kann man dagegen vorgehen?

 

Herr Zuber: Der Städte- und Gemeindebund ist die Interessensvereinigung für die Städte und es gibt harten Protest gegen diese Regelung. Für freie Träger ist sie existenzgefährdend, die Kommune muss diese finanzielle Lücke aus eigener Kraft schließen.

 

Herr Dr. Kaiser ergänzt: Der Mehraufwand für die Verwaltungsarbeit wird den kommunalen Trägern nicht finanziert, aber einen bestimmten Anteil behält der Landkreis dafür ein.

 

Herr Zuber: Ein Bürgerbegehren/-protest wurde in Potsdam gestartet, um Nachbesserungen zu erreichen. Für das Land Brandenburg sind Präzedenzklagen vorgesehen, begleitet vom Städte- und Gemeindebund.

 

Herr Dr. Kaiser: Die Problematik wird auch am 28.08.2019 in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Soziales“ thematisiert.