Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Reuter stelte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse eingeladen wurden. In der Einladung wurde ausdrücklich auf die verkürzte Ladungsfrist gemäß § 1 Absatz 5 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit die Bürgermeisterin sowie weitere 18 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Sie verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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