Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe III hier: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0094/2020 Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe III
hier: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Olheide machte entsprechende Ausführungen zur Vorlage.

 

Herr Gäbler dankte für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Meinungsäerung.

 

Herr Paeschke kann den Mehrwert der Stufe III nicht erkennen. Der 2. Teil, der sich mit dem Eisenbahnverkehr befassen könnte, wurde gar nicht betrachtet. Wenn es ein Problem in der Stadt mit Lärm gibt, dann ist es Gleis 44. 

 

Dazu antwortete Herr Olheide, dass, wenn der Eisenbahnlärm betrachtet wird, dieser ausgewogen betrachtet werden muss. Die Bahn gibt es seit vielen Jahrzehnten. Das Lärmaufkommen ist nach der Wende stark gesunken. In den nächsten Jahren werden weitere Lärmaktionspläne erstellt.

 

Herr Paeschke ist der Meinung, dass, wenn so eine Planung gemacht wird, dann muss sie einen Mehrwert haben. Den kann er in Stufe III nicht erkennen.

 

Frau Korittke erklärte dazu, dass von zwei Dingen gesprochen wird. Zum einen von den Anforderungen eines Selbstbindungsbeschlusses auf der Grundlage des BImSchG und zum anderen die Betrachtungen für die Stadt im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes.

 

Zu seinem Verständnis fragte Herr Heiber an, ob es sich bei den Lärmpegelwerten um rein technische Größen handelt oder ob Verkehrszählungen durchgeführt wurden. Weiterhin wies Herr Heiber auf die Ausführungen auf Seite 24, Punkt 5.2 hin, wonach in der Karl-Liebknecht-Straße anstelle des vorhandenen Pflasters Asphalt empfohlen wird. Das Pflaster hat seiner Ansicht nach einen historischen Wert. Er findet es nicht gut, dass überall Asphalt eingebaut werden soll.

 

Herr Olheide antwortete dazu, dass die Lärmaktionspläne aus Zählungen und Meldungen des Landes hervorgehen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt fortgeschrieben werden. Bezüglich des Punktes 5.2 teilte er mit, dass der Landkreis Spree-Neiße beteiligt wurde und keine Einwände gegen die Ausführung in Asphalt bestehen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/3