Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 5. Sitzung des HWA wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind derzeit die Vorsitzende und weitere 9 Mitglieder anwesend, der HWA ist somit beschlussfähig. Frau Taubenek verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geegelt ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||