Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung "8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)"  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0244/2021 Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung "8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Geisler gab einleitende Informationen zur Vorlage und übergab anschließend an Herrn Olheide für weitere Ausführungen das Wort.

 

Herr Herzberg fragte nach der Anzahl der Pferde und ob es eine Begrenzung nach oben gibt. Dazu antwortete Herr Olheide, dass ca. 25 30 Pferde momentan vor Ort sind. Die Obergrenze sind 30 Pferde. Weiterhin wies er darauf hin, dass an diesem Standort keine Großveranstaltungen im Reitsport durchgeführt werden dürfen. Reitturniere sind ebenfalls nicht möglich.

 

Herr Gäbler fragte nach den Eigentumsverhältnissen (S. 53). Dazu antwortete Herr Olheide, dass diese abgeschlossen sind.

 

Herr Ernst fragte nach den Ersatzpflanzungen am ehemaligen Bahndamm. Sind es nur Ersatzpflanzungen oder gehört das zum Eingriff in das Gelände? Dieser Eingriff muss kompensiert werden. Dazu antwortete Herr Olheide, wenn der Standort begrenzt ist, muss außerhalb der Flächen kompensiert werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Eigentümer. Am Bahndamm und in Klein Jamno wurden Flächen dafür festgelegt. Diese Flächen befinden sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers, sind aber rechtlich geklärt. Dies wurde über einen Gestattungsvertrag rechtlich gesichert.

 

Herr Heiber fragte nach den Ausgleichsflächen bezüglich der Gleisanlage. Gibt es dort eine Kostenschätzung? Herrn Olheide sind keine Kosten bekannt. Weiterhin fragte Herr Heiber, wie der Vorhabenträger die Sanierung vornehmen will? Dazu antwortete Herr Olheide, dass es Vorgaben von der unteren Naturschutzbehörde gibt. Daran muss sich der Vorhabenträger halten. Die Kontrolle erfolgt durch die Verwaltung.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0