Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung"  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:25
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0302/2021 Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Stehno, Kerstin

Frau Korittke gab kurze Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Mattern fragte nach den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke. Dazu antwortete Herr Gäbler, dass sich die Grundstücke größtenteils im Eigentum der Agrargenossenschaft und der Bauern AG befinden.

 

Frau Korittke erläuterte dazu, dass die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens unabhängig von den Grundstückseigentumsverhältnissen ist. Es handelt sich um ein formalisiertes Verfahren, wofür es ein Erfordernis geben muss. Hier handelt es sich um Flächen, die besonders dafür geeignet sind.

 

Herr Krautz wies darauf hin, dass die Flächen durch die LEAG rekultiviert wurden, was Kosten verursacht hat. Aerdem sieht er das neu angelegte Malxebett in Gefahr. Herr Gäbler versicherte, dass an den rekultivierten Flächen nichts verändert wird und auch die Grünflächen nicht in Anspruch genommen werden. Herr Krautz würde es begrüßen, wenn mit einer zweiten Zuleitung die Stadt Forst (Lausitz) mit versorgt wird. Er fragte nach der anliegenden Netzspannung. Dazu antwortete Herr Gäbler, dass dies technisch noch bearbeitet werden muss.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass derartige Planungen im Kontext mit der Regionalplanung stehen. Sie verwies auf das bestehende 3-Seen-Konzept, welches der Ausgleich für die Schädigungen sein soll.

 

Herr Herzberg kann die Versiegelung / Vernichtung von über 400 ha Fläche nicht nachvollziehen und sieht hier eher Bäume und Wasser. Herrbler ist der Meinung, dass es sich hier um einen Kompromiss handelt, der eingegangen werden muss. Es ist eine Fläche, die verschiedene Bereiche abdeckt, zum einen die technische Lösung der Fotovoltaikanlage  und zum anderen die gliche landwirtschaftliche Nutzung, für die es bereits von z. B. der Bauern AG spezielle Lösungsansätze gibt.

 

Herr Auerswald hat grundsätzlich nichts gegen Windenergie und Fotovoltaikanlagen. Jedoch findet er es bedenklich, dass ein Landwirtschaftsbetrieb 400 ha seiner Flächen dafür hergibt. Damit kann er sich nicht einverstanden erklären.

 

Herr Gäbler verwies auf Gespräche mit den Agrargenossenschaften, wie sie argumentieren. Dadurch ist es auch verständlich, warum sie diesen Weg gehen. Die Effizienz dieses Gebietes gleicht bei Weitem nicht dem, was einen guten Boden ausmacht. Die Flächen sind nicht mehr wirtschaftlich.

 

Herr Dr. Jaehn lehnt diesen Antrag aus umweltspezifischen Gründen ab. Auch Herr Herzberg äerte sich sehr skeptisch bezüglich der Umsetzung dieses Projektes nach den Ausführungen in der letzten SVV.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/2/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/3

 

Die Vorlage wurde abgelehnt.