Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Energiepark Bohrau" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gemäߧ 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO hier: Aktueller Stand der Planung   

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Zu diesem Thema gab es eine Videoschalte mit der LEAG, Herrn Marco Bayer und Herrn André Fuchs. Sie gaben anhand eines Power-Point-Vortrages Informationen zum aktuellen Stand der Planung zum Bebauungsplanverfahren „Energiepark Bohrau“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“. In diesem Zusammenhang verwiesen sie auch auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 25.03.2022 auf dem Gut Neu Sacro, wo dieses Vorhaben den Bürgern näher gebracht werden soll.

 

Herr Herzberg dankte für die Ausführungen und bat um Meinungsäerung.

 

Herr Mattern fragte bezüglich der erzeugten Energie nach, ob diese auch für Wasserstoff genutzt werden kann und wo die Trasse entlangführt. Dazu antwortete Herr Bayer, dass der Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich für grüne Energie ist. Ob dies hier glich ist, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft. Es ist in Zukunft vorgesehen, den Kraftwerksstandort Jänschwalde mit einem innovativen Speicher auszustatten. Wasserstoff hat da auch einen Anteil. Es soll grüner Wasserstoff sein.

 

Herr Herzberg sieht es nicht ganz so entspannt und fragte nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wenn das Projekt umgesetzt ist, haben wir es mit einer Anlage zu tun, die die größte in Deutschland ist. Aus diesem Grund ist er schon der Meinung, dass genau geprüft werden sollte, welche Auswirkungen es für die Umwelt hat. Es ist in diesem Fall schwer, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Monitoring sollte sehr intensiv beobachtet werden, wie sich die Anlage in der Landschaft bewährt, um auch Rückschlüsse auf andere Vorhaben zu ziehen. Er fragte in diesem Zusammenhang wie das Monitoring durchgeführt werden soll, ob hierfür eine Firma beauftragt wird.

 

Herr Fuchs führte aus, dass es vorgesehen ist, im Rahmen des B-Planverfahrens als eigenständigen Teil einen Umweltbericht zu erstellen. Es handelt sich hier um ein sehr umfangreiches Werk. Dieses wird am 25.03.2022 auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin sind Prüfungen zum Umweltschutz und entsprechende Auswirkungen dargestellt. Es sind auch Maßnahmen zum Monitoring enthalten. Das Monitoring wird im Rahmen einer Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt, ggf. auch in Kombination mit renommierten Instituten.

 

Herr Dr. Jaehn hält nichts von Solaranlagen. 75 % der Flächen werden überbaut. Herr Fuchs äerte sich dahingehend, dass die GRZ 0,7 bedeutet, dass die PV-Anlage als eine bauliche Anlage gesehen wird. Es heißt nicht, dass die Fläche komplett überbaut und versiegelt wird. Die eigentliche Versiegelung weist ein deutlich geringeres Maß aus.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass zu diesem TOP die Ortsvorsteher eingeladen wurden. Es ist ein Vertreter des Ortsteiles Bohrau anwesend. r Herrn Adamschek ist es sehr informativ. Er äerte den Wunsch, dass in Karten die Ortsteile noch ergänzt werden, um die entsprechenden Abstände zu den Ortsteilen für die Bürger sichtbar zu machen. Herr Fuchs sagte dies zu.

 

Herr Gäbler fragte an, ob auch eine Leitung für den grünen Strom in die Stadt Forst (Lausitz) gelegt wird. Herr Fuchs antwortete, dass der Netzanschluss im Kraftwerk Jänschwalde geplant ist. Hier wird es zwei Leitungen geben, eine in Richtung Heinersbrück und eine im Westen. Inwieweit es möglich ist, eine dritte Leitung in Richtung Forst (Lausitz) zu legen, muss noch geprüft werden. Diese würde das FFH-Gebiet im Euloer Bruch tangieren. Herr Bayer ergänzte, dass es weitere Prüfungen für Industrie- und Gewerbeflächen gibt. Wenn es die Situation ergibt, kann dort grünes Gas angeboten werden. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieser Planung.

 

Frau Korittke informierte darüber, dass gemeinsam mit der LEAG ein Entwurf r einen LOI erarbeitet wurde in Bezug auf die Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes und weiterer Flächen und der Nutzung von grünem Strom. Dieser befindet sich derzeit in der Abstimmung. Die Bürgermeisterin wird zu gegebener Zeit zum LOI informieren.

 

Herr Herzberg fragte bezüglich der Sicherheit der Anlage, ob die Flächen umzäunt sind. Das wurde bejaht. Es wird ein 2,00 m hoher Zaun um die Flächen errichtet.

 

Weiterhin fragte Herr Herzberg an, wie der weitere Ablauf nach der Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen ist. Dazu antwortete Herr Fuchs, dass parallel die TöBs beteiligt werden. Hinweise und Anregungen werden dann in den Entwurf eingearbeitet. Im August 2022 soll die formelle Beteiligung erfolgen. Herr Herzberg fragte nach, ob die Beratungsfolge dann bis zur SVV vorgesehen ist. Dazu antwortete Frau Korittke, dass das B-Planverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Die einzelnen Schritte sind einzuhalten. Der Beschluss soll noch in diesem Jahr in der SVV erfolgen.

 

Abschließend lud Herr Bayer alle Anwesenden zur Bürgerinformationsverstaltung am 25.03.2022 auf das Gut Neu Sacro ein.