Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorhaben "Neubau eines Nahversorgungszentrums Teichstraße 1-3, 03149 Forst (Lausitz)": 1. Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Nahversorgungszentrum Teichstraße 1-3", Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung 2. Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "12. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan" 3. Grundsatzbeschluss zur vorhabenbezogenen Anpassung des Einzelhandelskonzeptes  

 
 
Sondersitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 16.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:42
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0455/2022 Vorhaben "Neubau eines Nahversorgungszentrums Teichstraße 1-3, 03149 Forst (Lausitz)":
1. Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Nahversorgungszentrum Teichstraße 1-3", Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung
2. Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "12. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan"
3. Grundsatzbeschluss zur vorhabenbezogenen Anpassung des Einzelhandelskonzeptes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Gäbler übergibt das Wort an Herrn Kutzner-Gabriel von der Engler Gruppe.

Herr Kutzner-Gabriel stellt mit Hilfe einer Präsentation sowohl Vergleichsobjekte als auch das Vorhaben „Neubau eines Nahversorgungszentrums Teichstraße 1-3“ vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Gäbler bedankt sich für die Erläuterungen.

 

Herr Staudacher fragt, ob die eingezeichneten Grünflächen auch bewirtschaftet und angelegt werden.

Herr Kutzner-Gabriel bestätigt, dass die Grünflächen angelegt und gepflegt werden.

 

Herr Gäbler fragt, wie mit dem Kik-Markt weiter verfahren wird. Angedacht war aus früheren Beratungen mal ein zusätzlicher Textilmarkt.

Herr Kutzner-Gabriel bestätigt, dass es diese Planung mal gab. Nach einer gemeinsamen Begehung unter anderem mit der DB AG ist das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, weil die weiteren Flächen im Moment seitens der DB nicht zur Veräußerung stehen.

 

Herr Ernst fragt, ob es Konkurrenzverhalten zu den benachbarten Märkten Lidl und Netto und dem in der Nähe befindenden Rewe-Markt bestehen wird. Er gibt zu bedenken, dass dann Kunden abgeworben werden.

Herr Gäbler antwortet, dass diese stadtspezifischen Belange nach den Ausführungen von Herrn Kutzner-Gabriel beraten werden.

 

Herr Auerswald möchte wissen, wie die Anlieferungssituation geregelt werden soll, weil die Darstellung mit der eng geschnittenen Teichstraße nicht praktikabel ist.

Herr Kutzner-Gabriel antwortet, dass das Projekt sich aktuell im B-Plan-Verfahren befindet und dort nach möglichen Lösungen gesucht wird. Eine Möglichkeit ist aus seiner Sicht, die Anlieferungszone zu verlängern und die Anfahrt dann nur auf eigenem Grundstück stattfinden zu lassen. Das Problem der Anlieferung ist eines was noch vakant ist.

 

Herr Heiber fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass erst 30 Jahre bestehende Gebäude (Kik-Markt und Wohnungen) stehenzulassen und weiterzubetreiben, weil die gezeigten Baumaßnahmen keine Nachhaltigkeit zeigen.

Herr Kutzner-Gabriel antwortet, dass dann keine ausreichende Parkmöglichkeit geschaffen werden kann und der Platz nicht ausreicht.

 

Herr Heiber fragt weiter, ob der Kik-Markt bereits von den Planungen weiß.

Herr Kutzner-Gabriel antwortet, dass das erst passieren kann, wenn sein Vorhaben Zustimmung der Stadtverordneten erfährt.

 

Herr Steinborn fragt, warum es dieser Standort sein muss.

Herr Kutzner-Gabriel antwortet, dass mehrere Standorte innenstadtnah geprüft wurden und kein Standort für die Märkte Edeka und Rossmann in Frage kommt, der alle Anforderungen erfüllt.

 

Herr Steinborn gibt an, dass die Begründung für ihn unzureichend ist, weil in dem Industriebrachen- und Gebäudekonzept die Teichstraße 1 nicht enthalten ist.

 

Herr Grund merkt an, dass er es sehr gut findet diese Stelle zu entwickeln und möchte zu bedenken geben, dass attraktive Einkaufsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Herr Kutzner-Gabriel verlässt die Versammlung 19:11 Uhr.

 

Herr Gäbler fragt nach den Meinungen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Auerswald gibt an, dass er die Schaffung einer attraktiven Einkaufssituation für positiv befindet, allerdings die vielfältige Supermarktsituation schwierig und den Abriss des bestehenden Gebäudes für negativ empfindet.

 

Herr Staudacher gibt zu bedenken, dass ein Unternehmen diese Investition nicht machen würde, wenn die Kaufkraft nicht da wäre. Er sieht das Projekt sehr positiv und denkt nicht, dass andere Märkte insolvent gehen und schließen müssen.

 

Herr Heiber fragt, ob die Präsentation den Ausschussmitgliedern zugehen kann.

Frau Geisler antwortet, dass diese allen mit dem Protokoll zugeschickt wird.

 

Herr Heiber möchte wissen, ob das Einzelhandelskonzept vorher fortgeschrieben werden muss und wann das dann passieren soll.

Frau Geisler antwortet, dass dieser Beschluss erstmal eine Grundsatzentscheidung ist.

Es muss ein B-Plan-Verfahren sowie eine Anpassung des Einzelhandelskonzeptes erfolgen.

Beides wird im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Herr Gäbler möchte zu bedenken geben, dass die Möglichkeit besteht, dass Rossmann keinen geeigneten Standort in Forst (Lausitz) finden könnte und seine Filiale in der Stadt schließt. Außerdem regt er an, sich Gedanken über einen vielleicht neuen Standort von Kik zu machen.

Frau Geisler gibt bekannt, dass sie mit dem Regionalleiter von Rossmann gesprochen hat und dieser gern in einen größeren Markt investieren möchte. Allerdings würde er nicht aus dem bestehenden Markt ausziehen wenn es kein neues Angebot gäbe.

 

Herr Ernst fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass Edeka zu einem späteren Zeitpunkt die in dem Plan ausgewiesene Fläche von weiteren 380 Quadratmetern übernimmt.

Herr Gäbler antwortet, dass das nicht passieren kann, weil dann gegen geltendes Recht verstoßen würde.

Frau Geisler fügt hinzu, dass eine Sondergebietsfläche (SO) ausgewiesen wird, in welcher die konkrete Größe der Verkaufsfläche festgeschrieben wird.

Herr Gäbler ergänzt, dass Edeka sich auch verpflichtet die beiden anderen Märkte nicht zu schließen.

Herr Auerswald gibt zu bedenken, dass Edeka nur „seine Absicht bekundet“ die beiden bestehenden Märkte nicht zu schließen.

Er fragt weiter, ob es möglich wäre, dass die 380 Quadratmeter auch in Zukunft von Edeka gemietet werden können.

Frau Geisler antwortet, dass das nicht einfach möglich ist, weil die Verkaufsfläche bereits sehr groß ist. In einem Sondergebiet wird genau festgelegt, wie groß die Flächen des jeweiligen Einzelhandels sind.

 

Herr Gäbler fügt hinzu, dass die Flächen im Einzelhandelskonzept festgelegt sind.

Außerdem kann er sich vorstellen, dass ein dritter Mieter dazu kommt und die Fläche betreibt.

 

Herr Heiber fragt, ob für die Forster Unternehmen die Möglichkeit besteht, an dem Bau Aufträge zu bekommen.

Herr Gäbler gibt Erfahrungen mit einem anderen Edeka-Bau bekannt und hält das für unwahrscheinlich. Für ihn könnte Herr Kutzner-Gabriel dort eingreifen und Empfehlungen geben. Die Leistungen müssen ausgeschrieben werden und die Stadt hat die Möglichkeit Forster Unternehmen einzubringen.

 

Grundsätzlich bestand die einheitliche Auffassung, großes Augenmerk auf die architektonische Gestaltung zu legen, ggf. auch Mauerwerk des Industriegebäudes mit einzubeziehen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Nahversorgungszentrum Teichstraße 1-3“ im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „12. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt grundsätzlich die vorhabenbezogene Anpassung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung zu dieser Beschlussvorlage:  Stadtverordnete: 4/0/0

      Sachkundige Einw.: 3/1/1