Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten" Forst (Lausitz)  

 
 
17. Sitzung des Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 8
Gremium: Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:42
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0525/2023 Vorstellung der Machbarkeitsstudie "Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten" Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Palm
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Krause, Tina

Herr Palm gibt zu Beginn die Information, dass der „Neue Eingangsbereich im Ostdeutschen Rosengarten“ auf einen gemeinsamen Förderantrag der Parkverbundpartner aus Zielona Gora, der Stadt Cottbus und der Gemeinde Brody entwickelt wird.

Es soll ein gemeinsamer Förderantrag im Interreg VI - Programm gestellt werden, bei einer Gesamtförderung von 6 Mio. EUR für alle 4 Parkverbundpartner. Dabei ist eine Förderquote von 80 % gegeben, wobei für Forst (Lausitz) eine Projektsumme von 1,55 Mio. EUR geplant wird.

 

Der Durchführungszeitraum ist für die Dauer vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 geplant und am 12.05.2023 wird dazu in der Stadtverordnetenversammlung ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die Antragsstellung ist für das 2. Quartal geplant.

 

Das Thema bei allen Parkverbundpartnern ist der „Eingangsbereich“. Beim Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) ist der Eingangsbereich zur Wehrinsel mit einer „ordentlichen“ Straßenquerungssituation geplant, des Weiteren die Verbesserung der Barrierefreiheit auf der Straße und im touristischen Bereich.

Haushaltstechnisch und fördermittelseitig war die Machbarkeitsstudie beim Verwaltungsvorstand 3 angebunden.

 

Herr Palm erläutert anhand einer Power Point – Präsentation die verschiedenen Varianten der Architekten.

Eine Sanierung des bisherigen Geh- und Radweges entlang der Wehrinselstraße wäre aufgrund des alten Baumbestandes sehr problematisch und kostenintensiv. Es wird perspektivisch die Verlagerung des Gehweges, westlich der Wehrinselstraße vorgeschlagen, in den Bereich der ehemaligen Kleingärten auf dem TV-Gelände.

 

Zur Kostenermittlung des Eingangsbereiches ist der Neubau eines Funktionsgebäudes mit 1/3 der Gesamtkosten sowie der Ausbau der Wehrinselstraße in diesem Bereich mit 2/3 der Gesamtkosten dargestellt.

 

Herr Palm führt seine Ausführungen anhand der neuen Darstellung des Gebäudes fort. Es enthält u. a. den Kassenbereich, einen Lagerraum, Toiletten und eine automatisierte Zutrittskontrolle für den Übergang in den Rosenpark.

 

Herr Palm beendet seine Ausführungen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Gäbler möchte wissen, ob damit der einzige Zugang zur Wehrinsel gegeben ist?

 

Herr Palm: nein es ist der Kassenzugang für den Rosenpark. Der Wehrinseleingang bleibt unverändert.

 

Herr Paeschke sieht das Problem in den nicht genutzten Eingängen und möchte wissen, welches der Haupteingang sein wird? Er findet das dargestellte Gebäude und die Struktur gut.

 

Herr Palm erklärt, dass der historische Haupteingang weiterhin der Buseingang ist und vom Besucherparkplatz kann der Eingang an der Straße, dem neuen Kassengebäude genutzt werden.

 

Herr Paeschke bemerkt, dass der Eingang bspw. an den Rosengartenfesttagen über den Parkplatz zur Wehrinsel wieder als Engpass anzusehen ist. Seiner Meinung nach ist der Ablauf nicht gut überlegt und dargestellt.

 

Herr Paeschke fragt, was passiert, wenn Besucher zur Wehrinsel gehen und danach in den Rosenpark möchten, müssen die Besucher dann zurück und über den Haupteingang in den Rosengarten und umgekehrt, vom Rosenpark zur Wehrinsel? Hier wird seiner Meinung nach eine zusätzliche Karte benötigt bzw. eine Einlasskarte, die mehrfach zu benutzen ist. 

 

Herr Palm antwortet, dass an den Rosengartenfesttagen der neue Eingang so nicht funktionieren wird und die bisherige Eingangslösung genutzt werden muss.

 

Herr Gäbler stimmt zu, dass die aufgezeigte Lösung eine „Sackgassenlösung“ ist und er als Forster Bürger ebenfalls erst zur Wehrinsel und dann zurück zum Eingangsgebäude geht, um in den Rosenpark zu gelangen. Er fragt ob der tägliche Zugang zur Wehrinsel dann offen sein wird?

 

Herr Palm weist darauf hin, dass der Zugang zur Wehrinsel im Tagesbetrieb offen sein wird, da der Eintritt zur Wehrinsel kostenlos ist.

Zusätzlich erklärt er, dass ein anderes Dauerkartenmanagement durch den EB KTM erfolgen soll.

 

Herr Auerswald ist ebenfalls vom Konzept mit beiden Varianten überzeugt, jedoch aber nicht von den Kosten über 1,5 Mio. EUR. Diese sind seiner Meinung nach zu hoch und werden sicher weiter steigen. Er stimmt dem Vorhaben aus Kostengründen nicht zu.

 

Herr Palm gibt an, dass das Gebäude mit 600.000 EUR geplant ist und die restlichen Kosten ergeben sich aus der barrierefreien grundhaften Sanierung der Wehrinselstraße. Eine finanzielle Förderung würde durch das EU-Projekt in Anspruch genommen werden.

 

Herr Dr. Wußmann weist daraufhin, dass die digitale Bezahlung zukünftig miteinzuplanen ist, da sie sich immer mehr durchsetzen wird.

 

Herr Palm erläutert, dass das automatisierte Ticket mit bedacht wurde und auch umgesetzt werden wird, Schwerpunkt des Eingangsbereiches ist der touristische Service.

 

Herr Paeschke geht davon aus, dass das Thema auch in der Sondersitzung des Werksausschusses am 17.04.2023 beraten wird. Die Funktionalität und damit die Planung sollte überdacht werden, bspw. mit automatisierter Technik auch am Historischen Haupteingang und einer zentralen Lösung zur Verlegung des Haupteinganges. Für ihn ist es kein optimales Ergebnis, er rät dazu die Planung zu überdenken.

 

Herr Dr. Wußmann bringt den Vorschlag ein, an der Brücke zur Wehrinsel ein Drehkreuz oder einen ähnlichen Zugang zum Eingang zur Wehrinsel anzubringen, um vom Rosengarten in die Wehrinsel zu gelangen.

 

Herr Palm erwidert, dass das Thema Zutrittskontrollanlage an der Entengrabenbrücke bereits vor längerer Zeit angedacht wurde, aber eine Realisierung durch den Denkmalschutz sehr schwierig ist sowie weitere Kosten von ca. 80.000 EUR einzuplanen wären.

 

Herr Gäbler stellt die Frage, ob für diese Beschlussvorlage aufgrund der vielen Fragen eine Abstimmung erfolgen kann.

 

Herr Palm erklärt, dass die Machbarkeitsstudie als eine mögliche Grundsatzlösung dargestellt ist und keine Entwurfsplanung darstellt. Sie soll am 12.05.2023 in der Stadtverordnetenversammlung als Grundsatzbeschluss gefasst werden, um auf dieser Grundlage einen Förderantrag stellen zu können, um anschließend mit einem Planer die detaillierte Bearbeitung durchzuführen.

 

Herr Paeschke versteht die Aussagen von Herrn Palm und stimmt zu, erwartet aber das nächste Problem durch den Wegfall des Steges aufgrund des Denkmalschutzes. Das Gebäude sollte nochmals neu überdacht werden und den Hauptzugang zur Wehrinsel darstellen. Er ist für eine andere Lösung, da bei den bestehenden Kosten auch ein gutes Ergebnis erzielt werden sollte.

 

Herr Palm ergänzt, dass das Gebäude ursprünglich an der Brücke zur Wehrinsel geplant war, sodass die Zutrittskontrolle gleichzeitig mit dem Kassenbereich abgedeckt gewesen wäre. Durch den Denkmalschutz des „alten Kassenhäuschens“ wäre dies aber nicht umsetzbar.

Es wäre auch zu überlegen ob der Wegfall des Steges nur mit der Zutrittskontrolle sinnvoll ist.

 

Herr Auerswald ist der Meinung, dass das „alte Kassenhäuschen“ abgerissen werden kann und das neue Kassengebäude seinen Platz an der Wehrinselbrücke findet.

 

Herr Palm antwortet, dass das eine Aufgabenstellung für den Planer sein kann aber die Hinweise der Denkmalpflege abzuwarten sind. Es war die ursprüngliche Idee, das Kassengebäude dicht an die Brücke zu stellen.

 

Herr Paeschke fragt sich ob ein nochmaliges Gespräch mit der Denkmalschutzbehörde nicht zielführend wäre, hinsichtlich des Wegfalls des „alten Kassenhäuschens“. Er plädiert dafür, dass sich die Untere Denkmalschutzbehörde öffentlich zum Thema im Ausschuss positionieren sollte.

 

Herr Gäbler stellt fest, dass aufgrund der Festlegung der Unteren Denkmalschutzbehörde das „alte und das neue Kassenhäuschen erhalten und unterhalten werden müssen. Seiner Meinung nach sollte das „alte Kassenhäuschen“ nicht stehen bleiben.

 

Herr Palm erklärt, dass die Gebietsreferentin des Landesdenkmalamtes festgestellt hat, dass das „alte Kassenhäuschen“ erhalten werden sollte.

 

Herr Engwicht fragt, ob die Möglichkeit besteht durch den Planer zusätzlich die Einlasskontrolle an der Brücke darzustellen und miteinzuplanen, um über die Wehrinsel in den Ostdeutschen Rosengarten zu gehen?

Er fragt weiter, ob die Fördermittel der Wehrinselstraße 41, Forst (Lausitz) miteinfließen könnten.

 

Herr Auerswald äußert, dass sich die Wehrinselstraße 41, in Forst (Lausitz) noch nicht im Besitz der Stadt befindet. Seiner Meinung nach sollte die Beschlussvorlage zum Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten nochmal zurück gestellt werden.

 

Herr Palm sagt, dass die Machbarkeitsstudie und damit die mögliche Grundsatzlösung besteht, die Einlasskontrolle an der Brücke für die weitere Planung ist zu überdenken und ein weiteres zeitnahes Gespräch mit der Denkmalpflege abzustimmen.

 

Herr Paeschke bringt den Vorschlag ein, dass die festgestellten Punkte als Anregung in den Grundsatzbeschluss miteingebracht werden können.

 

Herr Palm ergänzt dazu, dass am 14.02.2023 der Planungsausschuss tagt und die Ergebnisse und Aussagen aus beiden Ausschüssen von den Stadtverordneten zusammen getragen werden.

 

Herr Zuber weist nochmals auf die Terminleiste bis zum 12.05.2023 hin und dass es hier um ein Projekt des Europäischen Parkverbundes geht. Wenn die Förderung für dieses Projekt in Anspruch genommen werden soll, muss der gemeinsame Antrag mit den Parkverbundpartnern durch die Stadt Cottbus als Hauptantragnehmer fristgerecht eingereicht werden. Die Machbarkeitsstudie ist die Grundlage, bei der der Eingangsbereich aufgewertet werden soll. In der darauffolgenden Aufgabenstellung wird die Wehrinselstraße als Input genommen für die konkrete Umsetzung.

 

Herr Gäbler fasst zusammen, dass

- der Beschlussvorschlag zur Vorstellung der Machbarkeitsstudie „Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten“ als Information an die Stadtverordneten der beiden Ausschüsse gegeben wird.

- die Fraktionen, Fachbereiche und die Untere Denkmalschutzbehörde bis zum 10.03.2023 Äußerungen und Erörterungen abgeben können.

- die Bürgermeisterin beauftragt wird, einen Grundsatzbeschluss zu den Projektinhalten zur Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2023 vorzubereiten.

Er bemerkt, dass die Aufgabenstellung erst nach dem Grundsatzbeschluss beginnt und fragt, was Cottbus als Hauptantragnehmer an Unterlagen erhält, um den Antrag zu stellen?

 

Herr Palm weist daraufhin, dass das Projekt Machbarkeitsstudie heißt und dass bei der Stadt Cottbus als Parkverbundpartner ein ähnliches Verfahrensmodell besteht.

 

Herr Dr. Wußmann bemerkt, dass keine konstruktive Diskussion mehr besteht und er bittet deshalb um Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

Herr Gäbler bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 


Abstimmungsergebnis: 04/00/01

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.