Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzbeschluss "Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten"  

 
 
Sondersitzung des Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 7
Gremium: Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0554/2023 Grundsatzbeschluss "Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Palm
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Krause, Tina

Herr Palm beginnt seine Ausführungen mit dem Hinweis auf das Interreg 6 Programm, bei dem im Juni 2023 die Anträge einzureichen sind. Es wurde eine einheitliche thematische Fixierung auf die Eingangsbereiche bei den jeweiligen Anlagen des Europäischen Parkverbundes festgelegt . Für den Ostdeutschen Rosengarten ist damit die bereits vorgestellte Machbarkeitsstudie, der Eingangsbereich zur Wehrinsel gemeint. Er geht kurz auf die Defizite im Straßenraum ein, die dadurch abgestellt werden sollen.

Es liegen 2 Varianten vor, einmal mit dem „alten Kassenhäuschen“ und zum anderen der Rückbau desselben.

Er weist daraufhin, dass der Rückbau in mehreren Ausschüssen von den Stadtverordneten bereits favorisiert wurde und äußert, dass es immer noch eine Machbarkeitsstudie ist , keine Vorplanung sowie noch  kein verbindliches Planungsdokument.

Herr Palm erläutert anhand der Power Point Präsentation, dass das Kassengebäude mit einer Innen- und Außenkasse, mit einer automatischen Ticketfunktion sowie mit einer „einfachen“ Sanitärausstattung ausgestattet wird.

Beim Termin Ende März 2023 mit der Denkmalschutzbehörde gab es eine positive Rückmeldung zum Thema Kassenhäuschen.

Durch die mögliche Wegnahme des „alten Kassenhäuschen“ könnte das Gebäude auch näher am Wehrinseleingang angeordnet und die automatisierte Zutrittskontrolle im Bereich der Entengrabenbrücke eingeordnet werden.

 

Herr Palm spricht in dem Zusammenhang auch die wirtschaftliche Betrachtung an. Durch  die höheren Besucherzahlen im Juni und Juli muss sicher weiterhin durch das Personal die Zutrittskontrolle erfolgen. Die momentanen Kosten der Zutrittskontrolle betragen pro Tag 250 EUR und damit ca. 50.000 EUR in der Saison. Mit einer automatisierten Kontrollanlage könnten diese Personaleinsatzzeiten deutlich reduziert und somit Personalkosten in Größenordnungen eingespart werden.

 

Herr Palm nimmt Fragen zum Thema entgegen:

 

Herr Schilensky fragt nach der gelben Linie in der Power-Point-Präsentation, welche zu den Kleingärten gehört. Herr Palm erklärt, dass diese Linie den Rückbau darstellt und dass diese Flächen noch nicht der Stadt gehören. Die Gärten gehören noch dem Verein TV 1861 an, dieser ist aber grundsätzlich bereit, diese abzugeben.

 

Herr Schilensky spricht an, dass Gebäude auf den Flächen stehen, die Privateigentum sind.

 

Herr Palm hat die Information, dass das Pachtland dem Verein gehört. Der rechtliche Status der Kleingärten war nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudie „Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten“. Herr Palm bemerkt, dass auf den Flächen, die sich an der Wehrinselstrasse befinden, keine Bewirtschaftung mehr erfolgt.

 

Herr Schilensky erklärt, dass ihm bekannt ist, dass neue Pachtverträge auf diesen Flächen abgeschlossen wurden.

 

Herr Palm äußert, dass es bei dem aktuellen Thema derzeit nicht um die Kleingärten geht. Sie wurden mit betrachtet, um die zukünftigen städtebaulichen Aspekte anzuzeigen.

 


Abstimmungsergebnis: 6/0/6

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.