Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von Herrn Lindner wurde der Hinweis gegeben, daß die Verwaltung die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen sollte, um zu verhindern, daß nur ein 2000 m² großer Lebensmittelmarkt entsteht. Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 2 (4) BauGB die Aufhebung der seit dem 18.06.1993 rechtskräftigen Satzung über den "Vorhaben- und Erschließungsplan zur Errichtung eines Bau-, Hobby-, Garten- und Heimwerkermarktes" auf dem Grundstück Gubener Straße 35 in Forst (Lausitz). Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Satzung ist wie folgt begrenzt: · Im Norden durch das Flurstück 239/3 der Flur 13 · Im Süden durch das Flurstück 239/6 der Flur 13 · Im Osten durch das Flurstück 239/3 der Flur 13 sowie den Mühlgraben · Im Westen durch die Gubener Straße sowie das Flurstück 244/4 der Flur 13
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel an der Gubener Straße". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist wie folgt begrenzt: · Im Norden durch das Flurstück 239/3 der Flur 13 · Im Süden durch das Flurstück 239/6 der Flur 13 · Im Osten durch das Flurstück 239/3 der Flur 13 sowie den Mühlgraben · Im Westen durch die Gubener Straße sowie das Flurstück 244/4 der Flur 13
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 23/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen |
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