Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Aufhebungsbeschluss zur Satzung über den "Vorhaben- und Erschließungsplan zur Errichtung eines Bau-, Hobby-, Garten- und Heimwerkermarktes" auf dem Grundstück Gubener Straße 35 in Forst (Lausitz) 2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel an der Gubener Straße"  

 
 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.05.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:20
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0660/2002 1. Aufhebungsbeschluss zur Satzung über den "Vorhaben- und Erschließungsplan zur Errichtung eines Bau-, Hobby-, Garten- und Heimwerkermarktes" auf dem Grundstück Gubener Straße 35 in Forst (Lausitz)
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel an der Gubener Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Von Herrn Lindner wurde der Hinweis gegeben, daß die Verwaltung die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen sollte, um zu verhindern, daß nur ein 2000 m² großer Lebensmittelmarkt  entsteht. 


Beschlußvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 2 (4) BauGB die Aufhebung der seit dem 18.06.1993 rechtskräftigen Satzung über den "Vorhaben- und Erschließungsplan zur Errichtung eines Bau-, Hobby-, Garten- und Heimwerkermarktes" auf dem Grundstück Gubener Straße 35 in Forst (Lausitz). Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Satzung ist wie folgt begrenzt:

·         Im Norden durch das Flurstück 239/3 der Flur 13

·         Im Süden durch das Flurstück 239/6 der Flur 13

·         Im Osten durch das Flurstück 239/3 der Flur 13 sowie den Mühlgraben

·         Im Westen durch die Gubener Straße sowie das Flurstück 244/4 der Flur 13

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel an der Gubener Straße". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist wie folgt begrenzt:

·         Im Norden durch das Flurstück 239/3 der Flur 13

·         Im Süden durch das Flurstück 239/6 der Flur 13

·         Im Osten durch das Flurstück 239/3 der Flur 13 sowie den Mühlgraben

·         Im Westen durch die Gubener Straße sowie das Flurstück 244/4 der Flur 13

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnis: 23/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen