Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 3. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 20.09.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:55
SVV/0698/2002/1(neu) 3. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:EigenbetriebBezüglich:
SVV/0698/2002/1
Federführend:Dezernent II Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole  Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)

Herr Krahl gab Erläuterungen zum Thema Niederschlagswasser.

In der weiteren Diskussion wurde die mögliche Eingliederung des Eigenbetriebes in eine Sparte der Stadtwerke Forst GmbH angesprochen. Der Werksausschuß hatte beschlossen, daß dazu eine Untersuchung gemacht werden soll.

Herr Tischer bat die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH in der nächsten Sitzung zu prüfen, ob die Untersuchung von Seiten der Stadtwerke durchgeführt werden solle, da dies kostengünstiger ist. 


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen lt. Anlage A.

Die Gebührenkalkulation ist Bestandteil des Beschlusses lt. Anlage B.


Abstimmungsergebnis: 10/12/4, die Beschlußvorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

(Herr Dr. Woidke war bei der Abstimmung nicht zugegen.)