Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 24.01.2003 Status: öffentlich
Zeit: 14:00 - 14:52
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0857/2002/1 Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz
hier: Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Krahl
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage.

 


Abstimmungsergebnis: 19/1/4, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen