Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Baerwald erläuterte, dass es entsprechend den Vorschriften des § 8 KAG Bbg erforderlich ist, für bereits abgeschlossene Straßenbaumaßnahmen eine Sondersatzung zu erlassen, welche den Beitrag explizit ausweist. Inhaltlich ist die Satzung mit der allgemeinen Straßenbaubeitragssatzung identisch.
Die Anfragen wurden beantwortet. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0 |
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