Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Sanierungsgebiet "Nordstadt", Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt", Sanierungsgebiet "Innenstadt", Sanierungsgebiet "Nordost" hier: Fortschreibung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes gemäß B.9 der Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung  

 
 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 09.05.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:45
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0941/2003 Sanierungsgebiet "Nordstadt", Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt", Sanierungsgebiet "Innenstadt", Sanierungsgebiet "Nordost"
hier: Fortschreibung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes gemäß B.9 der Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Ließ stellte den Antrag, die Vorlage in den HPA zurückzuverweisen, da sie dort nicht beraten wurde.

Von Herrn Paeschke kam der Hinweis, daß im Pkt. 9.1 der Richtlinie der Name Frau Geisler erscheint.

Zweckmäßiger wäre es aber, wenn die Bezeichnung Stadt Forst, Planungsamt erscheinen würde.

Nachdem alle Anfragen beantwortet werden konnten, zog Frau Ließ ihren Antrag zurück mit der Maßgabe, daß zukünftig die Vorlagen des Sanierungsbeirates im HPA beraten werden.

Von Herrn Goldschmidt wurde nun die Änderung im Pkt. 9.1 bekannt gegeben.

Die Worte "Frau Geisler" sind zu streichen, das Wort "Planungsamt" ist aufzunehmen.


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst bestätigt die Fortschreibung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes gemäß B.9 der Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung vom 29.09.2000.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis: 22/0/1, mehrheitlich, gemäß Änderung im Pkt. 9.1 angenommen