Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 09.05.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:45
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0943/2003 Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz
hier: 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Seidel
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage B / 1.

Die Gebührenkalkulation entsprechend Anlage B / 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis: 16/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Dr. Herzog, Herr Dr. Reinfeld, Herr Heiber und Herr Dr. Woidke waren bei der Abstimmung nicht zugegen).