Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Standort für das Schülerfreizeitzentrum ist aus immissionsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Hier existiert auch ein negativer Bauvorbescheid zum geprüften Standort.
Zum Standort Am Wasserturm informierte Herr Dr. Kaiser, dass die Schulkonferenz des Gymnasiums einstimmig der Errichtung einer Anlage im Bereich Stadion/Am Wasserturm nicht zustimmt, so dass dieser Standort zwar alle Beauflagungen erfüllen würde, aber eine Nutzungseinschränkung erfolgen müsste. Als letzte Möglichkeit soll jetzt nochmals eine Prüfung und Untersuchung zum Standort Kinder- und Jugenddorf durchgeführt werden. Aber auch hier gibt es bereits Bedenken der Gartenbesitzer.
Herr Buttermann wies nochmals auf die entsprechenden Vorgaben an die Verwaltung aus dem Haupt- und Petitionsausschuss hin.
Abschließend wurde durch den Ausschuss festgestellt, dass nochmals eine Prüfung zum Standort Kinder- und Jugenddorf erfolgen soll. Gegebenenfalls sollte eine mobile Anlage mit Minimalprogramm zum Einsatz kommen. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. |
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