Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0839/2002/2 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr ZuberBezüglich:
SVV/0839/2002/1
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Von der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Kliche folgender Änderungsantrag gestellt:

Von der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Kliche folgender Änderungsantrag gestellt:

§ 1 Änderung der Hauptsatzung – Absatz (3)

§ 12 Ortsteile, Absatz 4 Satz 2 ist zu streichen:

“Der Ortsbürgermeister wird ins Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen”.

 

Der Antrag wurde so begründet, dass außer einer Urkunde sich keine weiteren Vorteile für die Ortsbürgermeister ergeben.

Als Kompromissvorschlag wurde von der SPD-Fraktion folgende Formulierung vorgeschlagen:

“Der Ortsbürgermeister kann in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden”.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD-Fraktion: 11/15/2, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

 

Weiterhin wurden von der SPD-Fraktion durch Herrn Kliche folgende Ergänzungsanträge gestellt:

 

1.      Antrag

§ 9 Haupt- und Petitionsausschuss Abs. 2 Satz 1:

Die bisherige Formulierung ist zu streichen.

 

Der neue Satz 2 Absatz 1 ist wie folgt zu formulieren:

a)                  Der Vorsitz im Haupt- und Petitionsausschuss wird entsprechend § 50 Abs. 8 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vergeben.

b)                  Der Haupt- und Petitionsausschuss wählt in seiner 1. Sitzung aus der Mitte seiner Mitglieder den Vorsitzenden des Haupt- und Petitionsausschusses.

 

Von Herrn Paeschke wurde der Antrag der SPD-Fraktion unterstützt.

Die CDU-Fraktion bzw. Fraktion F.D.P. und Freie Bürger  hingegen erklärten, dass die 1. Änderungssatzung in Vorbereitung der Wahl erarbeitet wurde und es hauptsächlich um die neuen Ortsteile Sacro und Horno geht. Es ist Sache der neuen Stadtverordnetenversammlung, die Hauptsatzung neu zu regeln.

Mit den gestellten Anträge besteht die Gefahr, die 1. Änderungssatzung heute nicht zu beschließen und somit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Oktober zu gefährden.

 

Es folgte die Abstimmung über den Antrag:

§ 9 Haupt- und Petitionsausschuss Abs. 1 Satz 1:

“Die bisherige Formulierung ist zu streichen”.

Abstimmungsergebnis: 12/15/1, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

 

Die Neuformulierung der Pkt. a) und b) sind somit gegenstandslos.

 

2.      Antrag:

§ 9 Haupt- und Petitionsausschuss Abs. 2 Satz 2

Der bisherige Satz 2 ist zu streichen.

Folgende neue Formulierung wird vorgeschlagen:

a)                  Der stellvertretende Vorsitzende wird von der Stadtverordnetenversammlung aus der Mitte der Mitglieder des Haupt- und Petitionsausschusses bestimmt.

b)                  Der Haupt- und Petitionsausschuss wählt in seiner 1. Sitzung aus der Mitte seiner Mitglieder den stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Petitionsausschusses.

 

 

 

 

Es folgte die Abstimmung über den 2. Antrag der SPD-Fraktion:

§ 9 Haupt- und Petitionsausschuss Abs. 2 Satz 2:

“Der bisherige Satz 2 ist zu streichen”.

Abstimmungsergebnis: 13/15/0, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz).

 

Abstimmungsergebnis: 19/5/3, mehrheitlich, gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl der Stimmen in der vorgelegten Form angenommen

Abstimmungsergebnis: 19/5/3, mehrheitlich, gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl der Stimmen in der vorgelegten Form angenommen