Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Bergmann vom beauftragten Planungsbüro informierte die Ausschussmitglieder über die Entwurfsplanung zum öffentlichen Parkplatz am Kompetenzzentrum. Er wies im Speziellen darauf hin, dass es nur eine Einfahrtmöglichkeit aus Richtung Virchowstraße und eine Ein- und Ausfahrtmöglichkeit in Richtung Gubener Straße geben wird. Frau Schödel führte aus, dass es sich um einen öffentlichen Parkplatz und nicht speziell um einen Parkplatz für das Kompetenzzentrum handelt.
Frau Ließ stellte in diesem Zusammenhang fest, dass das Kompetenzzentrum für Besucher entsprechende Parkstellflächen lt. Satzung abzulösen hat, wenn sie nicht auf dem eigenen Grund und Boden errichtet werden können. Sie fragte daher an, um wieviel Stellplätze es sich handelt und ob diese bereits bezahlt wurden.
Herr Goldschmidt führte dazu aus, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Das Kompetenzzentrum kann keine Stellplätze schaffen, deshalb wurde zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Kompetenzzentrum eine Ablösevereinbarung getroffen. Zu diesem Thema wurde in der Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ein Antrag eingereicht, über den auch entschieden wurde.
Herr Heiber kann die Schaffung eines Parkplatzes in diesem Bereich nicht nachvollziehen, da seiner Meinung nach genügend Parkplätze vorhanden sind, so auch vor dem Repo-Markt. Herr Goldschmidt führte dazu aus, dass im Rahmen der Stadtsanierung dieses Grundstück erworben wurde und vor zwei/drei Jahren entsprechende Beschlüsse zu diesem Gebiet gefasst wurden. Im Rahmen der Stadterneuerung wurde besprochen, dass in dem gesamten Quartier ein Defizit an Parkplätzen vorhanden ist. Daher ist es das Sinnvollste, zur Aufwertung dieses Quartiers eine öffentliche Stellplatzanlage zu errichten.
Herr Kliche fragte an, ob wir es uns aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation überhaupt leisten können, Mittel für derartige Maßnahmen auszugeben, die so nicht erforderlich sind. Dazu antwortete Herr Goldschmidt, dass im Rahmen der Stadtsanierung für die Investitionen im Sanierungsgebiet durch die Grundstückseigentümer Ausgleichsbeträge gezahlt werden. Aus diesem Grund müssen die öffentlichen Gegebenheiten und planerischen Vorstellungen akzeptiert werden.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/0/2 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/0 |
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